Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer richtete an Ausschussmitglied Dr. Will die Bitte, in dessen Eigenschaft als Mitglied der Verbandsversammlung des VRR dem Ausschuss aktuelle Informationen zu geben.

 

Ausschussmitglied Dr. Will wies eingangs darauf hin, dass beim VRR zuletzt lediglich Themen aufgerufen waren, die keiner besonderen Beschlussfassung bedurft hätten.

Gegenstand intensiver Erörterung sei allerdings das Thema Einnahmeaufteilung gewesen, bei dem sich eindeutig ein Trend abzeichne zugunsten des SPNV und zum tendenziellen Nachteil der (vorwiegend kommunal betriebenen) Busverkehrsunternehmen.

 

Ursächlich hierfür sei zweifellos die im SPNV-Bereich in den letzten Jahren herbeigeführte Vielzahl von qualitativen Verbesserungen, die dazu geführt hätten, dass der Bahnverkehr immer stärker von den Fahrgästen angenommen werde.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen ferner zur Kenntnis, dass sich nach Informationen von Ausschussmitglied Dr. Will am 20.11.2012 der Verkehrsausschuss des Landtages mit der seit längerer Zeit diskutierten Revision des ÖPNV-Gesetzes befassen werde. Ohne dem vorgreifen zu wollen, sei schon jetzt erkennbar, dass der VRR bei der pauschalen Investitionsförderung Mindereinnahmen von 23 Mio. € jährlich werde hinnehmen müssen (Reduzierung von 87 Mio. auf 64 Mio./pro Jahr).

 

Auf der anderen Seite sei zu erwarten, dass sich die Einnahmesituation des VRR aufgrund einer höheren Betriebsmittelzuteilung verbessern werde.

Ausschussmitglied Dr. Will lenkte die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf die Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen im 1. Halbjahr 2012, die mit einer Steigerung um 3,6 % (gleich 18,7 Mio. €) positiv ausfalle. In erster Linie profitierten hiervon die Verkehrsunternehmen, mittelbar des Weiteren die dem Verbund angehörenden Kommunen.

Trotz der zum 01.01.2012 erfolgten Anhebung der Ticketpreise habe sich das Fahrgastaufkommen um ca. 2 bis 3% gesteigert.

 

Das Gesamtfördervolumen zur pauschalierten Investitionsförderung nach § 12 ÖPNV umfasse derzeit eine Größenordnung von 464 Mio. €. Hiervon entfielen ca. 274 Mio. auf bereits erteilte Zuweisungen und 190 Mio. auf noch auf zu bewilligende Investitionsvorhaben.

 

Zum Thema Sozialticket verwies Ausschussmitglied Dr. Will auf die diesbezügliche Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 9.1 dieser Sitzung und die ausführliche Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 12.10.2012.

Die Geschäftsführung des VRR sei aufgerufen, die Tarifgestaltung kundenfreundlicher und transparenter zu gestalten, was insbesondere für die verbandsübergreifenden (sogenannten) Kragen-Tarife gelte.

 

Ausschussmitglied Holler informierte den Ausschuss über die am 22. November stattfindende Beratung zum ÖPNV-Gesetz durch den Verkehrsausschuss des Landtages. Dem werde sich voraussichtlich Ende November eine zweite Lesung im Landtag anschließen.

 

Ausschussmitglied Dr. Will hob hervor, dass einer Hochrechnung zufolge allein auf die 20 Verkehrsunternehmen im VRR-Bereich bei Anwendung des TVgG Mehrkosten in Höhe von bis zu 50 Mio. € zukämen, die letztlich auch Auswirkungen auf die Kommunen und die Ticketpreise hätten.

 

Nach weiteren Erläuterungen zur geplanten Streckenverlängerung der Regiobahn bis nach Wuppertal (und der Notwendigkeit ergänzender Finanzierung nach § 13 ÖPNV-Gesetz) sowie Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder Mertens (zum Tariftreuegesetz), Hugo-Wissemann (zum RE6a) und Staudinger-Napp (zum TVgG sowie zur Möglichkeit von Fusionen kommunaler Verkehrsunternehmen) stellte Ausschussvorsitzender Fischer fest, dass kein weiterer Erörterungsbedarf bestand.