Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Anmeldungen des Rhein-Kreises Neuss zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes Bereich Straße zur Kenntnis.


Protokoll:

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann nahm die Vorlage der Verwaltung und die dort unter Punkt 1 als indisponibel eingestuften Maßnahmen zum Anlass, den Sachstand der Anschlussstellenplanung bei Delrath zu hinterfragen.

Dezernent Mankowsky informierte hierzu den Ausschuss, dass nach Aussage des beauftragten Sachverständigen sich das für den weiteren Fortgang des Verfahrens notwendige Gutachten in der Fertigstellungsphase befinde und aller Wahrscheinlichkeit nach in der Februarsitzung 2013 des Ausschusses präsentiert werden könne. Eine in diesem Zusammenhang gestellte Frage von Ausschussmitglied Harig, ob auch eine Verlagerung des Standortes der betreffenden Firma Gegenstand der Gutachtensprüfung sei, verneinte Dezernent Mankowsky.

 

Ausschussmitglied Holler plädierte dafür, zur nächsten Sitzung des Ausschusses zumindest einen Zwischenbericht vorlegen zu lassen und den Gutachter zur Sitzung zu laden.

 

Eine von Ausschussmitglied Dorok vorgetragene Frage hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen an Bundesverkehrswegen beantwortete Dipl.-Ing. Stiller. Grundsätzlich müsse beim Thema Lärmschutz unterschieden werden zwischen Straße und Schiene einerseits sowie zwischen Neubau und Bestand andererseits. Die Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen bei Neubauvorhaben ergebe sich zwingend aus einer entsprechenden BImSchG-Verordnung, wohingegen die sogenannte Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen auf freiwilliger Basis im Rahmen verfügbarer Mittel erfolge.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Harig (zu einer Westumgehung der Ortslage Gohr im Zuge der B 477 sowie zum 6-spurigen Ausbau der A 57 zwischen Neuss-Süd und dem Autobahnkreuz Köln) und Ausschussmitglied Mertens (zur Ortsumgehung Sinsteden im Zuge der B 59 sowie zur B 477n) und entsprechender Beantwortung seitens der Verwaltung durch Dipl.-Ing. Stiller stellte Ausschussvorsitzender Fischer fest, dass weiterer Gesprächsbedarf nicht bestand.