Protokoll:

Kreistagsmitglied Bartsch fragte nach, ob die Höhe der Entlastung für den Rhein-Kreis Neuss durch die Entscheidung des Bundes zur Reduzierung der Grundsicherung quantifizierbar sei. Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass für den Rhein-Kreis Neuss mit einer Entlastung um ca. 5,7 Mio € zu rechnen sei.

 

Kreistagsmitglied Haag fragte unter Bezugnahme auf die Tischvorlage zum Thema Kompetenzzentrum Frau und Beruf nach der finanziellen Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss. Allgemeiner Vertreter Steinmetz führte aus, dass über diese Frage zurzeit mit den anderen beteiligten Kommunen verhandelt werde.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich wies auf ein Urteil des Sozialgerichtes Dessau hin, wonach die Systematik der Firma Analyse & Konzepte rechtlich unwirksam sei. Allgemeiner Vertreter Steinmetz entgegnete, dass es eine ganze Reihe von erstinstanzlichen Urteilen und auch bereits Urteile weiterer Instanzen gebe, die die Grundlage der Firma Analyse & Konzepte bestätige. Informationen zu diesen Urteilen würden der Niederschrift beigefügt.