Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, gemäß § 50 Absatz 3 Kreisordnung im Wege der Dringlichkeit der Gründung der Tochtergesellschaft der Windtest Grevenbroich GmbH zuzustimmen.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf den Antrag der Kreistagsfraktion UWG/ Die Aktive hin.

 

Kreiskämmerer Ingolf Graul nahm wie folgt Stellung.

Die Bezirksregierung habe zwischenzeitlich die Genehmigung gem. § 107 a GO NRW für die Gründung der Tochtergesellschaft der Windtest Grevenbroich GmbH erteilt.

Im Hinblick auf die Haftung der Windtest Grevenbroich GmbH sei anzumerken, dass das Stammkapital der Gesellschaft in voller Höhe eingezahlt ist. Der Anteil des Kreises am Unternehmen betrage 12,5 %. Eine Nachschlusspflicht des Gesellschafters sei ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Gründung der Tochtergesellschaft sei weder eine Erhöhung des Stammkapitals, noch die Übernahme der Haftung für Verbindlichkeiten erforderlich. Für das Tochterunternehmen werde eine Rechtsform gewählt, die die Haftung der Windtest Grevenbroich GmbH ausschließt. Da der Rhein-Kreis Neuss eine Minderheitsgesellschaft ist, sei es nicht ohne Weiteres möglich, die Daten des Wirtschaftsplans zu veröffentlichen.

 

Damit seien auch seine Fragen beantwortet, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig - bei einer Enthaltung (UWG/ Die Aktive)