Beschluss:

Der Planungs- Und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Naturdenkmals "Parkanlage zwischen der Röntgenstraße 9 - 15 und der Harnischstraße" in der Stadt Grevenbroich in der Fassung der zur Sitzung am 19.11.2012 beigefügten Vorlage einschließlich der Anlagen 1 a und 1 b zur Verordnung.

 

 


Protokoll:

Graf von Nesselrode erkundigt sich zu den Kosten, die im Kreisgebiet für die Pflege und Unterhaltung von Naturdenkmalen anfallen. Herr Große informiert, das im Wesentlichen das Land NRW die Kosten übernehme. Für den Kreis fallen für die Pflege und Unterhaltung von Naturdenkmalen im gesamten Kreisgebiet insgesamt ca. 20.000 € pro Jahr an.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen