Sitzung: 13.02.2013 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/2348/XV/2013
Protokoll:
Auf Bitte von Ausschussvorsitzenden
Fischer erläuterte Landrat
Petrauschke den derzeitigen Sachstand:
Das kreisseits in Auftrag gegebene sicherheitstechnische Gutachten
liege zwischenzeitlich mit wesentlichen Ergebnissen vor. Da demnach rein
bauliche bzw. technische Möglichkeiten allein nicht konfliktlösend seien, müsse
nunmehr versucht werden, eine tragbare Lösung im Rahmen eines rechtlichen
Abwägungsprozesses zu finden.
Die neueste Rechtsprechung eröffne hierzu unter bestimmten
Voraussetzungen gewisse rechtliche Ansätze. Ob diese Abwägung im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens oder auf Grund des Sachzusammenhanges mit dem
geplanten interkommunalen Gewerbegebiet der Stadt Neuss und der Stadt Dormagen
am Silbersee innerhalb eines Bauleitplanverfahrens erfolge, bedürfe weiterer
Klärung und Abstimmung mit den beteiligten Kommunen sowie den involvierten
Fachdienststellen der zuständigen Behörden. Man werde sich, so Landrat
Petrauschke weiter, im kommenden Monat diesbezüglich zu einem
ergebnisorientierten Behördentermin zusammen finden, um eine Blockade der
weiteren Entwicklung in diesem Bereich im Interesse der wirtschaftlichen
Entwicklung und der betroffenen Bevölkerung zu verhindern.
Andere Möglichkeiten als den Autobahnanschluss an geplanter Stelle zu
verwirklichen ergäben sich nicht, insbesondere stelle eine Verlagerung des
dortigen Störfallbetriebes keine Option in dieser Hinsicht dar.
Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann unterstrich die Bedeutung dieses Autobahnanschlusses auch im Hinblick
auf das von den Städten Neuss und Dormagen geplante gemeinsame Gewerbegebiet am
Silbersee. Die Verwaltung sei aufgefordert, angesichts dessen alle zur
Verfügung stehenden Mittel und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Hier anknüpfend stellte Landrat
Petrauschke klar, dass es bis heute keine Förderzusage für dieses Projekt
gebe. Es liege lediglich die grundsätzliche Zustimmung des
Bundesverkehrsministeriums vor, derzufolge eine zusätzliche Anbindung in Form
eines Autobahnanschlusses an die A 57 an dieser Stelle zulässig ist.
Die Ausschussmitglieder Mertens
und Holler brachten ihre unterstützende Haltung zum Ausdruck und plädierten
dafür, im Rahmen des notwendigen Abwägungsprozesses alles zu unternehmen, was
letztlich zu einer Realisierung dieser wichtigen Anschlussstelle beitrage.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Rhein-Kreis Neuss als
Logistik-Drehscheibe verstehe, sollte, so Ausschussmitglied
Drüll, die Planung weiter voran getrieben werden.
Sonstige Wortmeldungen lagen zu Tagesordnungspunkt 4.1 nicht vor.