Protokoll:

Auf Bitte von Ausschussvorsitzenden Fischer erläuterte Landrat Petrauschke den derzeitigen Sachstand:

 

Das kreisseits in Auftrag gegebene sicherheitstechnische Gutachten liege zwischenzeitlich mit wesentlichen Ergebnissen vor. Da demnach rein bauliche bzw. technische Möglichkeiten allein nicht konfliktlösend seien, müsse nunmehr versucht werden, eine tragbare Lösung im Rahmen eines rechtlichen Abwägungsprozesses zu finden.

Die neueste Rechtsprechung eröffne hierzu unter bestimmten Voraussetzungen gewisse rechtliche Ansätze. Ob diese Abwägung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder auf Grund des Sachzusammenhanges mit dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet der Stadt Neuss und der Stadt Dormagen am Silbersee innerhalb eines Bauleitplanverfahrens erfolge, bedürfe weiterer Klärung und Abstimmung mit den beteiligten Kommunen sowie den involvierten Fachdienststellen der zuständigen Behörden. Man werde sich, so Landrat Petrauschke weiter, im kommenden Monat diesbezüglich zu einem ergebnisorientierten Behördentermin zusammen finden, um eine Blockade der weiteren Entwicklung in diesem Bereich im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung und der betroffenen Bevölkerung zu verhindern.

 

Andere Möglichkeiten als den Autobahnanschluss an geplanter Stelle zu verwirklichen ergäben sich nicht, insbesondere stelle eine Verlagerung des dortigen Störfallbetriebes keine Option in dieser Hinsicht dar.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann unterstrich die Bedeutung dieses Autobahnanschlusses auch im Hinblick auf das von den Städten Neuss und Dormagen geplante gemeinsame Gewerbegebiet am Silbersee. Die Verwaltung sei aufgefordert, angesichts dessen alle zur Verfügung stehenden Mittel und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

Hier anknüpfend stellte Landrat Petrauschke klar, dass es bis heute keine Förderzusage für dieses Projekt gebe. Es liege lediglich die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums vor, derzufolge eine zusätzliche Anbindung in Form eines Autobahnanschlusses an die A 57 an dieser Stelle zulässig ist.

 

Die Ausschussmitglieder Mertens und Holler brachten ihre unterstützende Haltung zum Ausdruck und plädierten dafür, im Rahmen des notwendigen Abwägungsprozesses alles zu unternehmen, was letztlich zu einer Realisierung dieser wichtigen Anschlussstelle beitrage.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich der Rhein-Kreis Neuss als Logistik-Drehscheibe verstehe, sollte, so Ausschussmitglied Drüll, die Planung weiter voran getrieben werden.

 

Sonstige Wortmeldungen lagen zu Tagesordnungspunkt 4.1 nicht vor.