Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2013 zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Hinweis der Verwaltung:

Auf Grund der Sachzusammenhänge der in den Verwaltungsvorlagen zum Kreisstraßenbauprogramm 2013 sowie zur Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2014 – 2018 angesprochenen Thematik erfolgte zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 eine zusammenhängende Aussprache des Ausschusses.

 

Ausschussvorsitzender Fischer erkundigte sich hierzu nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.

 

Auf entsprechenden Einwand von Ausschussmitglied Mertens zum Radwegeprojekt K 26 (Radweg Deelen – Evinghoven), der die erneute zeitliche Rückstufung auf das Programmjahr 2018 kritisierte, führte Kreistiefbauamtsleiter Lenzen aus, dass diese Radwegeverbindung, wie sich aus der Benotung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ergäbe, lediglich eine mittlere Priorisierung erhalten habe (Note 4). Ungeachtet dessen arbeite die Verwaltung daran, im Rahmen einer baulichen Lösung die beiden gefährlichen Kurvenverläufe entlang dieses Streckenabschnittes wirksam zu entschärfen. In diesem Zuge würden gleichzeitig auch Verbesserungen für den Radverkehr als Teillösung geschaffen.

 

Ausschussmitglied Demmer unterstrich die grundsätzlich ablehnende Haltung seiner Fraktion gegenüber den Straßenbauprojekten K 9n und 37n.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er die Straßenbaumaßnahmen K 9n (Strümp – Osterath) sowie K 37n (Neuführung Hüngert bis L 390) aus dem Kreisstraßenbauprogramm 2014 – 2018 heraus zu nehmen bzw. ersatzlos zu streichen.

 

Ausschussmitglied Drüll nahm Bezug auf die Anfrage seines Fraktionskollegen Staudinger-Napp in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 30.10.2012 und erkundigte sich nach den Ergebnissen eines seinerzeit für den 31.10.2012 angekündigten Gespräches zwischen der Kreisverwaltung und dem zuständigen Dezernat der Stadt Meerbusch in Sachen K 9n – Luftschadstoffuntersuchung.

 

Dezernent Mankowsky führte hierzu aus, dass zwischen den Verantwortlichen der Stadtverwaltung und Kreisverwaltung ein regelmäßiger ämterübergreifender Austausch insbesondere zur K 9n-Planung und der damit verbundenen Luftschadstoffproblematik stattfinde. Allerdings sei hervorzuheben, dass nicht der Kreis, sondern die Stadt Meerbusch im Rahmen der ihr obliegenden Bauleitplanung das Planungsrecht für die K 9n schaffen müsse. Dezernent Mankowsky informierte den Ausschuss, dass der Planungsausschuss der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung am 05.02.2013 über die im Rahmen der 2. Auslegung eingegangenen Stellungnahmen ausführlich beraten habe und dem Stadtrat für dessen Sitzung am 28.02.2013 eine detaillierte Beschlussempfehlung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 281 vorgelegt habe.

Zusammenfassend sei festzustellen, dass die gutachtlich festgestellte Luftschadstoffproblematik entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewürdigt werde und im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen eines sogenannten Luftreinhalteplanes parallel hierzu untersucht werde.

 

An Ausschussmitglied Demmer gerichtet führte Kreisdezernent Mankowsky aus, dass er es für bedenklich und absprachewidrig hielte, wenn der Kreis sich seine den Städten Kaarst und Meerbusch zur K 37n und zur K 9 gegebenen Zusagen ignorieren würde und diese Projekte fallen ließe.

Der Kreis stehe vielmehr im Wort und teile überdies ausdrücklich das Interesse an der Verwirklichung dieser beiden wichtigen Straßenbauprojekte.

Die wiederholte Kritik von Ausschussmitglied Drüll hinsichtlich des Schadstoffgutachtens zur K 9n aufgreifend hob Dezernent Mankowsky nochmals die Zuständigkeit der Stadt Meerbusch in diesem Zusammenhang hervor. Die in dem Luftschadstoffgutachten aufgezeigten partiellen Grenzwertüberschreitungen würden in dem von der Bezirksregierung Düsseldorf parallel zum B-Planverfahren durchzuführenden Luftreinhalteplan berücksichtigt, um mit verschiedenen vorhabensunabhängigen Maßnahmen die berechneten Schadstoffbelastungen nicht nur zu reduzieren, sondern insgesamt zu kompensieren.

 

Ausschussmitglied Dr. Will wies die Kritik von Ausschussmitglied Demmer zur K 37n entschieden zurück. Die K 37n sei für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kaarst, deren Gewerbeflächenpotenzial nahezu ausgeschöpft sei, von herausgehobener Bedeutung. Nach seinem Wissensstand werde die Stadt Kaarst in Kürze in ihren politischen Gremien die notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung fassen. Wenn gleichzeitig auch das Land NRW die notwendigen Fördermittel bereitstelle, stehe diesem wichtigen Straßenbauprojekt nichts mehr im Wege.

 

Ausschussmitglied Jung betonte, dass es unverantwortlich sei, soweit gediehene Planungen grundlos aus dem Kreisstraßenbauprogramm streichen zu wollen. Er verwies hierbei auf die am 28.02.2013 anstehende abschließende Beschlussfassung des Meerbuscher Stadtrates zur K 9n.

 

Im weiteren Verlauf der Erörterung stellte Ausschussmitglied Dorok die Notwendigkeit für die K 9n und die K 37n grundsätzlich in Abrede.

 

Mit Hinweis auf die seitens der Stadt Dormagen durchgeführte Planung zum Anschluss eines Gewerbegebietes Roseller Straße an die K 12 regte Ausschussmitglied Hugo-Wissemann an, den Radweg entlang der K 12 zwischen der L 380 und der B 9 (2. Bauabschnitt) gegebenenfalls vorzuziehen und in diese aktuelle Planung einzubeziehen.

Hierzu erklärte Landrat Petrauschke, dass man verwaltungsseits derzeit keinen akuten Handlungsbedarf für den Radweg K 12 erkenne. Die weitere Einstufung werde unter Berücksichtigung der Ergebnisse des fortzuschreibenden Radverkehrskonzeptes sowie unter Finanzierungsaspekten zu entscheiden sein.

 

Zum Schluss der Aussprache wies Ausschussmitglied Boestfleisch die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geäußerte Kritik an der K 37n mit Nachdruck zurück. Die infrastrukturelle und wirtschaftliche Bedeutung dieser Straßenplanung für die Stadt Kaarst könne gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Standortsicherung für IKEA als größten Gewerbesteuerzahler und die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt Kaarst hingen hiervon ab.

 

Ausschussvorsitzender Fischer rief zur Beschlussfassung über die Vorlagen der Verwaltung sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in folgender Reihenfolge auf.

 


Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis einstimmig bei 2 Enthaltungen.