Sitzung: 13.02.2013 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/2344/XV/2013
Beschluss:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das
Kreisstraßenbauprogramm 2013 zustimmend zur Kenntnis.
Protokoll:
Hinweis der Verwaltung:
Auf Grund der Sachzusammenhänge der in den Verwaltungsvorlagen zum
Kreisstraßenbauprogramm 2013 sowie zur Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2014 – 2018 angesprochenen Thematik
erfolgte zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 eine zusammenhängende
Aussprache des Ausschusses.
Ausschussvorsitzender
Fischer erkundigte sich hierzu nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.
Auf entsprechenden Einwand von Ausschussmitglied
Mertens zum Radwegeprojekt K 26 (Radweg Deelen – Evinghoven), der die
erneute zeitliche Rückstufung auf das Programmjahr 2018 kritisierte, führte
Kreistiefbauamtsleiter Lenzen aus, dass diese Radwegeverbindung, wie sich aus
der Benotung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ergäbe, lediglich eine mittlere
Priorisierung erhalten habe (Note 4). Ungeachtet dessen arbeite die Verwaltung
daran, im Rahmen einer baulichen Lösung die beiden gefährlichen Kurvenverläufe
entlang dieses Streckenabschnittes wirksam zu entschärfen. In diesem Zuge
würden gleichzeitig auch Verbesserungen für den Radverkehr als Teillösung geschaffen.
Ausschussmitglied
Demmer unterstrich die grundsätzlich ablehnende Haltung seiner Fraktion
gegenüber den Straßenbauprojekten K 9n und 37n.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er die
Straßenbaumaßnahmen K 9n (Strümp – Osterath) sowie K 37n (Neuführung Hüngert
bis L 390) aus dem Kreisstraßenbauprogramm 2014 – 2018 heraus zu nehmen bzw.
ersatzlos zu streichen.
Ausschussmitglied
Drüll nahm Bezug auf die Anfrage seines Fraktionskollegen Staudinger-Napp in
der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 30.10.2012 und
erkundigte sich nach den Ergebnissen eines seinerzeit für den 31.10.2012
angekündigten Gespräches zwischen der Kreisverwaltung und dem zuständigen
Dezernat der Stadt Meerbusch in Sachen K 9n – Luftschadstoffuntersuchung.
Dezernent
Mankowsky führte hierzu aus, dass zwischen den Verantwortlichen der
Stadtverwaltung und Kreisverwaltung ein regelmäßiger ämterübergreifender
Austausch insbesondere zur K 9n-Planung und der damit verbundenen
Luftschadstoffproblematik stattfinde. Allerdings sei hervorzuheben, dass nicht
der Kreis, sondern die Stadt Meerbusch im Rahmen der ihr obliegenden
Bauleitplanung das Planungsrecht für die K 9n schaffen müsse. Dezernent
Mankowsky informierte den Ausschuss, dass der Planungsausschuss der Stadt
Meerbusch in seiner Sitzung am 05.02.2013 über die im Rahmen der 2. Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen ausführlich beraten habe und dem Stadtrat für
dessen Sitzung am 28.02.2013 eine detaillierte Beschlussempfehlung zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 281 vorgelegt habe.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass die gutachtlich festgestellte
Luftschadstoffproblematik entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewürdigt
werde und im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen eines
sogenannten Luftreinhalteplanes parallel hierzu untersucht werde.
An Ausschussmitglied Demmer
gerichtet führte Kreisdezernent
Mankowsky aus, dass er es für bedenklich und absprachewidrig hielte, wenn
der Kreis sich seine den Städten Kaarst und Meerbusch zur K 37n und zur K 9
gegebenen Zusagen ignorieren würde und diese Projekte fallen ließe.
Der Kreis stehe vielmehr im Wort und teile überdies ausdrücklich das
Interesse an der Verwirklichung dieser beiden wichtigen Straßenbauprojekte.
Die wiederholte Kritik von Ausschussmitglied
Drüll hinsichtlich des Schadstoffgutachtens zur K 9n aufgreifend hob Dezernent Mankowsky nochmals die
Zuständigkeit der Stadt Meerbusch in diesem Zusammenhang hervor. Die in dem
Luftschadstoffgutachten aufgezeigten partiellen Grenzwertüberschreitungen
würden in dem von der Bezirksregierung Düsseldorf parallel zum B-Planverfahren
durchzuführenden Luftreinhalteplan berücksichtigt, um mit verschiedenen
vorhabensunabhängigen Maßnahmen die berechneten Schadstoffbelastungen nicht nur
zu reduzieren, sondern insgesamt zu kompensieren.
Ausschussmitglied
Dr. Will wies die Kritik von Ausschussmitglied
Demmer zur K 37n entschieden zurück. Die K 37n sei für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kaarst, deren Gewerbeflächenpotenzial
nahezu ausgeschöpft sei, von herausgehobener Bedeutung. Nach seinem
Wissensstand werde die Stadt Kaarst in Kürze in ihren politischen Gremien die
notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung fassen. Wenn gleichzeitig
auch das Land NRW die notwendigen Fördermittel bereitstelle, stehe diesem
wichtigen Straßenbauprojekt nichts mehr im Wege.
Ausschussmitglied
Jung betonte, dass es unverantwortlich sei, soweit gediehene Planungen
grundlos aus dem Kreisstraßenbauprogramm streichen zu wollen. Er verwies hierbei
auf die am 28.02.2013 anstehende abschließende Beschlussfassung des Meerbuscher
Stadtrates zur K 9n.
Im weiteren Verlauf der Erörterung stellte Ausschussmitglied Dorok die Notwendigkeit für die K 9n und die K
37n grundsätzlich in Abrede.
Mit Hinweis auf die seitens der Stadt Dormagen durchgeführte Planung
zum Anschluss eines Gewerbegebietes Roseller Straße an die K 12 regte Ausschussmitglied Hugo-Wissemann an,
den Radweg entlang der K 12 zwischen der L 380 und der B 9 (2. Bauabschnitt)
gegebenenfalls vorzuziehen und in diese aktuelle Planung einzubeziehen.
Hierzu erklärte Landrat
Petrauschke, dass man verwaltungsseits derzeit keinen akuten
Handlungsbedarf für den Radweg K 12 erkenne. Die weitere Einstufung werde unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des fortzuschreibenden Radverkehrskonzeptes
sowie unter Finanzierungsaspekten zu entscheiden sein.
Zum Schluss der Aussprache wies Ausschussmitglied
Boestfleisch die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geäußerte
Kritik an der K 37n mit Nachdruck zurück. Die infrastrukturelle und
wirtschaftliche Bedeutung dieser Straßenplanung für die Stadt Kaarst könne gar
nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Standortsicherung für IKEA als
größten Gewerbesteuerzahler und die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt
Kaarst hingen hiervon ab.
Ausschussvorsitzender
Fischer rief zur Beschlussfassung über die Vorlagen der Verwaltung sowie den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in folgender Reihenfolge auf.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis einstimmig bei 2 Enthaltungen.