Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz wies auf die Überschreitung des Ansatzes im Bereich Kosten der Unterkunft in 2012 hin. Angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts, aufgrund dessen die Wohnflächengrenzen um 5 qm erhöht anzusetzen sind, sei diese Steigerung jedoch erklär- und hinnehmbar.