Sitzung: 14.02.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2309/XV/2013
Beschluss:
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Das
Jugendamt sucht, in Kooperation mit den Kommunen, im Zuständigkeitsbereich für
die Großtagespflege geeignete Räume.
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Anfallende
Kosten für Inventar und pädagogisches Material werden im Rahmen der
Förderrichtlinien des Bundes und Landes NRW aus den Fördermitteln für den U3-Ausbau mit 500,00 € je neu geschaffenen U3-Platz
finanziert. Stehen Landes- oder / und Bundesmittel nicht zur Verfügung, werden
die genannten Materialien aus Mitteln der Aufwendungen für die
Kindertagespflege finanziert.
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Betriebskosten
(Miete und Energie) werden im Rahmen der Aufwendungen für die Kindertagespflege
vom Jugendamt finanziert.
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Die
Kindertagespflegepersonen arbeiten im Rahmen der Großtagespflege als
freiberuflich und selbständig Tätige. Sie beteiligen sich in einem angemessenen
Rahmen an den Betriebskosten.
Die Mittel sind im
Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Herr Lonnes berichtet über die Einrichtung und Förderung von Großtagespflegestellen im Rahmen der Kindertagespflege. Dabei handelt es sich um ein neues Element im Rahmen der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung, um die Bedarfe halten zu können. Er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage.
Frau Schöttgen stimmt der Einrichtung von Großtagespflegestellen zu, sofern es seitens der Verwaltung die Möglichkeit gibt, diese zu kontrollieren. Herr Berheide antwortete, dass die Tagesmütter intensiv vom Jugendamt begleitet werden und man gerade bei einem neuen Projekt nichts dem Zufall überlassen werde.
Herr Wappenschmidt gab zu bedenken, dass die Einrichtung von Großtagespflegestellen nicht dazu führen dürfe, dass das normale Angebot an Tagespflegeplätzen sinke, weil sich zu viele Tagesmütter für diese neue Form der Kindertagesbetreuung entscheiden. Auch die wirtschaftliche Situation dieser beiden Formen der Kindertagespflege müsse vergleichbar bleiben.
Herr Rosellen kündigte an, dass die Verwaltung dem Kreisjugendhilfeausschuss über die Erfahrungen mit den Großtagespflegestellen berichten werde.
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: