Beschluss:

Die zuvor beschriebene Regelung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW n.F. über die Festlegung der Art, des Umfanges und der Dauer der übertragenen Ermächtigungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Kreistag wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2013 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen. 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.