Sitzung: 19.02.2013 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2354/XV/2013
Beschluss:
Die zuvor
beschriebene Regelung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW n.F. über die Festlegung der
Art, des Umfanges und der Dauer der übertragenen Ermächtigungen wird zustimmend
zur Kenntnis genommen. Dem Kreistag wird empfohlen, einen entsprechenden
Beschluss zu fassen.
Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht
über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2013 wird zur
Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird
empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.