Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung zur Kenntnis. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Stellungnahme der Städte und Gemeinden wie folgt zu bescheiden:

 

  1. Der Kreistag teilt die Auffassung der Städte und Gemeinden, dass die Absenkung des Umlagesatzes der Kreisumlage um 2 v.H. auf 40,9 v.H. ein positives Signal darstellt.

 

  1. Der Kreistag teilt weiterhin die Auffassung der Städte und Gemeinden, dass etwaige Mehrbelastungen im Kreishaushalt auf der Grundlage der 2. Proberechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 nicht zu einer Veränderung dem Entwurf des Haushalts 2013 des Rhein-Kreises Neuss geplanten Umlagesatzes führen.

 

  1. Eine Entscheidung nach Artikel 8 § 3 des ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird der Kreistag im Rahmen der Entscheidung über den Jahresabschluss des Haushaltes 2012 treffen.

 


Protokoll:

Herr Thiel (SPD-Fraktion) beantragte, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Nr. 3 folgendermaßen zu ergänzen: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, entsprechend dem Wunsch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Ausgleichsrücklage aus den Überschüssen der Jahre 2007 bis 2009 wieder aufzufüllen.

 

Herr Dr. Ammermann (CDU-Fraktion) beantragte daraufhin, diese Entscheidung zu vertagen, bis der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 dem Kreistag vorgelegt wird.

 

Beschluss:

 

Die Entscheidung, dem Wunsch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entsprechen und die Ausgleichsrücklage aus den Überschüssen der Jahre 2007 bis 2009 wieder aufzufüllen, wird vertagt, bis der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 aufgestellt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Mehrheit beschlossen.

 

Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.