Sitzung: 15.01.2013 Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
Vorlage: 32/2427/XV/2013
Beschluss:
Beschluss Nr.: 1 :
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Durchführung einer Sondersitzung mit dem Schwerpunkt „Vergaberecht im Rettungsdienst“.
Protokoll:
Herr Graul verwies
auf die der Einladung beigefügten umfangreichen Unterlagen zur Gesetzesnovelle.
Er führte aus, dass wesentliche Punkte im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag
gefunden haben:
- die Vereinheitlichung der Trägerschaft
der Rettungswachen
- fehlende Klarstellung bezüglich der
Aufschaltung des Notrufes 112 auf die Kreisleitstelle
- fehlende Klarstellung bezüglich der
Notarztgestellung durch die Krankenhäuser
- fehlende Regelung bezüglich der
Hilfsfristen
Eingang fand in den
Gesetzesentwurf:
- die Einführung des ärztlichen Leiters
des Rettungsdienstes
- Regelungen zu intensivmedizinischen
Transporten
- Aufsichts- und Weisungsrechte des
Trägers des Rettungsdienstes zu den Regelungen im Rettungsdienst
Herr Graul
erläuterte den § 13 des Entwurfes der Rettungsgesetznovelle
(Vergabepflichtigkeit bei Übertragung an Dritte). Er führte aus, dass die
europaweite Ausschreibung unter Berücksichtigung der Kontinuität im
Rettungsdienst und den synergetischen Effekten zum Katastrophenschutz als nicht
förderlich anzusehen ist; nicht nachvollziehbar sei die Verfahrensbeteiligung
der Krankenkassen am Ausschreibungsverfahren. Eine Bereichsausnahme nach EU-
Recht für den Bereich des Rettungsdienstes sei daher wünschenswert. Gespräche
mit dieser Zielsetzung seien bereits von Seiten des Landkreistages und der Hilfsorganisationen
aufgenommen worden.
Weiterhin verwies
Herr Graul auf die §§ 14ff der Rettungsgesetznovelle (Ausschluss
nichtmissbräuchlicher Fehleinsätze von der Gebührenkalkulation). Hier seien
Gebührenausfälle in beträchtlicher Höhe zu befürchten; darüber hinaus könnten
Aufgaben des kassenärztlichen Notdienstes auf den öffentlichen Rettungsdienst
zukommen. Bei dem letztgenannten Aspekt müsse die Frage der Konnexität geprüft
werden.
Seitens der
Ausschussmitglieder wurde betont, dass die Erhaltung der Verzahnung von
Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine vordringliche Aufgabe sei; daher
solle die Bereichsausnahme für die Ausschreibungspflicht gefordert werden.
Herr Ramakers hielt
eine Sondersitzung des Ausschusses für erforderlich, in dem schwerpunktmäßig
über den Themenkomplex „Vergaberecht“ debattiert werden solle. Er halte eine
Einladung entsprechender externer Fachleute zu dieser Sitzung für
wünschenswert.
Herr Graul schlug vor, die Sitzung gegen Ende des 1. Halbjahres 2013 durchzuführen.