Beschluss:

Beschluss Nr.: 1 :

 

Der Ausschuss beschloss einstimmig die Durchführung einer Sondersitzung mit dem Schwerpunkt „Vergaberecht im Rettungsdienst“.


Protokoll:

Herr Graul verwies auf die der Einladung beigefügten umfangreichen Unterlagen zur Gesetzesnovelle. Er führte aus, dass wesentliche Punkte im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag gefunden haben:

  • die Vereinheitlichung der Trägerschaft der Rettungswachen
  • fehlende Klarstellung bezüglich der Aufschaltung des Notrufes 112 auf die Kreisleitstelle
  • fehlende Klarstellung bezüglich der Notarztgestellung durch die Krankenhäuser
  • fehlende Regelung bezüglich der Hilfsfristen

 

Eingang fand in den Gesetzesentwurf:

  • die Einführung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes
  • Regelungen zu intensivmedizinischen Transporten
  • Aufsichts- und Weisungsrechte des Trägers des Rettungsdienstes zu den Regelungen im Rettungsdienst

 

Herr Graul erläuterte den § 13 des Entwurfes der Rettungsgesetznovelle (Vergabepflichtigkeit bei Übertragung an Dritte). Er führte aus, dass die europaweite Ausschreibung unter Berücksichtigung der Kontinuität im Rettungsdienst und den synergetischen Effekten zum Katastrophenschutz als nicht förderlich anzusehen ist; nicht nachvollziehbar sei die Verfahrensbeteiligung der Krankenkassen am Ausschreibungsverfahren. Eine Bereichsausnahme nach EU- Recht für den Bereich des Rettungsdienstes sei daher wünschenswert. Gespräche mit dieser Zielsetzung seien bereits von Seiten des Landkreistages und der Hilfsorganisationen aufgenommen worden.

 

Weiterhin verwies Herr Graul auf die §§ 14ff der Rettungsgesetznovelle (Ausschluss nichtmissbräuchlicher Fehleinsätze von der Gebührenkalkulation). Hier seien Gebührenausfälle in beträchtlicher Höhe zu befürchten; darüber hinaus könnten Aufgaben des kassenärztlichen Notdienstes auf den öffentlichen Rettungsdienst zukommen. Bei dem letztgenannten Aspekt müsse die Frage der Konnexität geprüft werden.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wurde betont, dass die Erhaltung der Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine vordringliche Aufgabe sei; daher solle die Bereichsausnahme für die Ausschreibungspflicht gefordert werden.

 

Herr Ramakers hielt eine Sondersitzung des Ausschusses für erforderlich, in dem schwerpunktmäßig über den Themenkomplex „Vergaberecht“ debattiert werden solle. Er halte eine Einladung entsprechender externer Fachleute zu dieser Sitzung für wünschenswert.

 

Herr Graul schlug vor, die Sitzung gegen Ende des 1. Halbjahres 2013 durchzuführen.