Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertagt seine Entscheidung im Anpassungsverfahren. Der Beirat erwartet, dass die Pläne angepasst werden und eine echte Ausgleichsfläche bereitgestellt wird. Die Bewertung der Flächen in ihrem ökologischen Wert ist nachvollziehbar darzulegen.

 


Protokoll:

Herr Müller, Stadt Grevenbroich, erläuterte die Planung anhand aushängender Pläne. Die Stadt Grevenbroich habe im Stadtteil Noithausen 1970 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufgestellt. Im Nordosten sei eine private Grünfläche festgesetzt gewesen. Eine Grenze des Landschaftsschutzgebietes sei in der Planung nicht enthalten gewesen.

Ein Betriebsinhaber habe den Wunsch geäußert, aus Gründen der Sicherung des Betriebsgeländes ein Betriebsleiterwohnhaus zu errichten. Ein zunächst in Aussicht genommener Standort an der K 10 sei wegen der Überlegungen zur Ortsumgehung Noithausen nicht in Betracht gekommen. Zudem hätten Restriktionen durch eine 110-kV-Leitung und eine Fernölleitung beachtet werden müssen.

Daher sei man auf den Gedanken gekommen, das Betriebsleiterwohnhaus weiter nördlich zu positionieren. Auf der Grundlage des alten Bebauungsplanes ohne die Landschaftsschutzgebietsgrenzen sei eine entsprechende Bauvoranfrage positiv beschieden und anschließend eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt worden.

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde seien dann die Bauaktivitäten im Landschaftsschutzgebiet festgestellt worden. Dies sei schlichtweg durch eine versehentliche Fehlinterpretation der Landschaftsschutzgrenzen bewirkt worden. Man habe sich dann bemüht, diese Abweichung unter Berücksichtigung der weit gediehenen Bauarbeiten mit dem geltenden Recht zu vereinbaren. Die Untere Landschaftsbehörde habe geprüft, ob eine Befreiung möglich sei; dies sei bestätigt worden. Die Stadt habe sich verpflichtet, das Planungsrecht entsprechend anzupassen, damit die Festsetzungen des Landschaftsplanes auch umgesetzt werden könnten. Aus diesem Grund sei an Stelle der privaten Grünfläche eine Ausgleichsfläche vorgesehen worden.

Er bitte darum, zuzustimmen, dass die Landschaftsschutzgrenzen so angepasst würden, dass das Baufenster, in dem der Baukörper liege, aus dem Landschaftsschutzgebiet entfalle.

 

Beiratsmitglied Otten stellte fest, dass es offenbar nur noch darum gehe, eine eingetretene Tatsache nachträglich zu Legalisieren. Hierfür müsse s. E. aber die planerische Änderung durch die Stadt durchgeführt sein. Ansonsten werde dem Landschaftsbeirat vorgeworfen, dies so empfohlen zu haben. Hier handele es sich um geschaffene Zustände. Der Raum sei durch die bestehenden Leitungen bereits belastet. Für ihn stelle sich aber die Frage, wie es sich mit den Ausgleichsflächen verhalte.

 

Herr Müller erklärte, dass bislang die private Grünfläche vom Eigentümer nicht realisiert worden sei. Man habe sich mit der Frage beschäftigt, wie man auch die Trasse einer eventuellen künftigen Umgehungsstraße gesichert werden könne. Ein Teil der Flächen stehe im Eigentum der Stadt Grevenbroich, so dass hier eine Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen unproblematisch sei.

 

Beiratsmitglied Otten betonte, dass dies auch planerisch gesichert werden müsse. Hierauf müsse man bestehen.

 

Beiratsmitglied Bolz bemängelte, dass die Vorlage nicht einen Ausschnitt aus dem Landschaftsplan, dem wirksamen Flächennutzungsplan und den bislang geltenden Bebauungsplan umfasst habe. Es sei so sehr schwierig gewesen, die Planung nachzuvollziehen. Nach dem wirksamen Flächennutzungsplan verlaufe eine Straßentrasse durch das errichtete Gebäude. Zudem stelle der Plan hier überall Grünfläche dar, so dass er sich frage, ob der Bebauungsplan-Entwurf überhaupt aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sei. Der Landschaftsplan stelle hier eine Aufforstungsfläche dar. Diese könne seiner Meinung nach nicht als Kompensationsfläche festgesetzt werden. Auf dem Luftbild sei eine weitgehende Bestockung erkennbar, so dass Ausgleichsmaßnahmen gar nicht mehr möglich seien.

Aus seiner Sicht sei die Planung mit dem Landschaftsplan und dem Flächennutzungsplan nicht vereinbar. Es seien viele Fragen offen. Daher könne er der Planung heute nicht zustimmen.

 

Herr Müller wies darauf hin, dass ein Flächennutzungsplan regelmäßig nicht parzellenscharf sei. Zur Vereinbarung der Planungen werde das Bebauungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt.

 

Herr Temburg erläuterte, dass die Trasse der Ortsumgehung im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellt sei. Nach der heutigen Planung der Straße verlaufe diese nicht durch das Baufenster.

 

Beiratsmitglied Bolz betonte, dass damit eine Emissionsquelle an eine bestehende schutzwürdige Nutzung heran geplant werde.

 

Herr Müller hielt dem die Funktion des Hauses als Betriebsleiterwohnhaus entgegen, welches von der Schutzwürdigkeit her anders zu beurteilen sei.

 

Auf die Nachfragen von Vorsitzendem Lechner und Beiratsmitglied Bolz erläuterte Herr Müller unter Verweis auf die Luftaufnahmen, dass der Bereich des Hauses früher als Kleingärten genutzt worden sei. Weiterhin bestehe auf der Leitungstrasse eine gartenbaulich bzw. landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dies entspreche nicht den Zielen des Landschaftsplanes an dieser Stelle. Durch die Änderung der Bauleitplanung wolle man die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ziele erreicht werden könnten.

 

Herr Bolz verwies darauf, dass nach den einschlägigen Bewertungsverfahren für Eingriffe und Ausgleich nur geringwertige Flächen für Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden sollten. Hier handele es sich aber um Wiese und Aufforstung. Eine Aufwertung sei nicht möglich. Dies widerspreche den Grundsätzen der Landschaftsplanung.

 

Frau Arndt und Herr Bolz baten um Darlegung der Kompensationsberechnung.

 

Herr Temburg erläuterte, dass die Kompensationsberechnung positiv geprüft worden sei. Da zurzeit das Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattfinde, sei es aber auch möglich, Anregungen und Vorschläge des Beirates in die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss aufzunehmen.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Kallen nach der Größe des Baufensters erklärte Herr Müller, dass das Baufenster etwa 1.000 qm umfasse, von denen etwa 600 qm bebaut werden könnten.

 

Beiratsmitglied Kallen stellte die Relation dieser umfangreichen Flächen zur Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses in Frage.

 

Beiratsmitglied Müller bezweifelte den Sinn der jetzt vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen an dieser Stelle unter Berücksichtigung der geplanten Trasse der Ortsumgehung. In dem Fall, dass diese durch den Straßenbau wieder gefährdet würden, sei es eher sinnvoll, diese an eine andere Stelle zu legen.

 

Der Vorsitzende sah noch viele Fragen als ungeklärt an. Eine Entscheidung sei heute kaum möglich. Man könne die Ausführungen zur Kenntnis nehmen, verbunden mit dem Wunsch und der Bitte, wie das Verfahren optimiert werden könne. Hier sei eine umfangreiche Nutzung entstanden, die mit der Landschaft nichts mehr zu tun habe. Die Angaben zu den Ausgleichsflächen müssten nachvollziehbar präzisiert werden. Wenn diese nicht ausreichten, seien weitere Maßnahmen vorzusehen. Diese Unterlagen könnten mit Blick auf die kommende Sitzung der Niederschrift beigefügt werden.

 

Beiratsmitglied Otten bat darum, zu ergänzen, dass die bestehenden Planungen der Stadt entsprechend geändert würden.

 

Beiratsmitglied Bolz stellte fest, dass die geschaffenen Fakten nicht mehr geändert werden könnten. Er schlug vor, zu prüfen, ob die GE-Fläche im Südosten als Kompensationsfläche geplant und gestaltet werden könne. Dies sei ein denkbarer Ansatz.

 

Der Vorsitzende schlug als Beschluss vor, heute zu der Planung im Anpassungsverfahren nicht zustimmend Stellung zu nehmen und die Entscheidung zu vertagen. Der Beirat erwarte, dass die Pläne angepasst würden und eine echte Ausgleichsfläche bereitgestellt werde. Die Bewertung der Flächen in ihrem Ökologischen Wert sei dem Beirat darzulegen. Wenn dies alles nachvollziehbar sei, könne erneut beraten werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.