Beschluss:

Die zuvor beschriebene Regelung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW n.F. über die Festlegung der Art, des Umfanges und der Dauer der übertragenen Ermächtigungen wird vom Kreistag zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2012 nach 2013 übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2013 zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig