Beschluss:

1.  Der Kreistag teilt die Auffassung der Städte und Gemeinden, dass die Absenkung des Umlagesatzes der Kreisumlage um 2 v.H. auf 40,9 v.H. ein positives Signal darstellt.

 

2.  Der Kreistag teilt weiterhin die Auffassung der Städte und Gemeinden, dass etwaige Mehrbelastungen im Kreishaushalt auf der Grundlage der 2. Proberechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 nicht zu einer Veränderung dem Entwurf des Haushalts 2013 des Rhein-Kreises Neuss geplanten Umlagesatzes führen.

 

3.  Eine Entscheidung nach Artikel 8 § 3 des ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird der Kreistag im Rahmen der Entscheidung über den Jahresabschluss des Haushaltes 2012 treffen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig