Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf den geänderten Beschlussvorschlag hin, der als Tischvorlage verteilt worden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erklärte, dass die Gemeinsamkeit der Anträge darin liege, dass man nicht wolle, dass die Trinkwasserversorgung in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie fällt. Das im Antrag der Kreisgruppe Unabhängige Linke Liste aufgegriffene Thema „universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung“ gehe jedoch zu weit. Auch sei die Auffassung falsch, dass es durch die EU-Konzessionsvergaberichtlinie zu einer Marktöffnung im Bereich der Wasserversorgung komme. Die deutschen Forderungen seien deutlich von den kommunalen Spitzenverbänden formuliert worden. Inzwischen habe aber der zuständige Europa-Abgeordnete Barnier erklärt, dass die Richtlinie keine Anwendung auf Wasserversorgungsunternehmen finden soll, die im Gebiet ihrer Gelegenheitsgemeinde tätig sind und max. 20% ihres Umsatzes außerhalb der Gemeinde erzielen. Dies treffe auf die meisten kommunalen Wasserversorger zu. Daher hätten die Kommunalen Spitzenverbände inzwischen erklärt, dass diese Kompromisslinie verankert werden solle.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erklärte, dass seine Fraktion den Änderungsantrag nicht mittrage, da er nicht mehr die Erklärung der kommunalen Spitzenverbände unterstütze. Ein Kompromiss sei nicht der richtige Weg. Er beantrage daher, dass auch über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen abgestimmt werde.

 

Wichtig sei ein einheitliches Auftreten, so Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert. Ein Beschluss mache nur Sinn, wenn alle diesen mittragen.