Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde bildet eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der Fragen zur Unterhaltung öffentlicher Grünflächen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind der Vorsitzende sowie die Beiratsmitglieder Grimbach, Bolz, Arndt und Kühl.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner betonte, dass er bei der von ihm angestoßenen Diskussion nicht primär an Straßenbegleitgrün gedacht habe, sondern an Flächen in rückwärtigen Bereichen, die an Gärten, Wege oder Gewässer angrenzten. Hier habe er die Erfahrung gemacht, dass vielfach zur falschen Zeit die falsche Pflege durchgeführt werde und Flächen in voller Blüte, wenn sie von Insekten besucht würden, weiträumig abgemäht würden. Gerade vor ein paar Tagen sei eine Fläche mit Wiesenschaumkraut abgemäht worden. Damit sei dort auch der Aurorafalter verschwunden, der früher sehr häufig gewesen sei, da ihm die Futterpflanze entzogen worden sei.

Angesäte Flächen mit Hornklee in Rekultivierungsgebieten seien ausgerechnet in der Zeit, in der Bläulinge diese als Futterpflanzen und zur Eiablage nutzten, gemäht worden. Hier sei auch ein Nest des Sumpfrohrsängers geschädigt worden.

Es sei unbedingt erforderlich, dass solche Flächen vor Eingriffen im Einzelnen angesehen und geprüft würden. Deutschland sei ohnehin nicht das Land mit der größten Artenvielfalt. Die Arbeiten dürften nicht immer von den verfügbaren Arbeitskapazitäten abhängig gemacht werden. Man müsse eine Möglichkeit finden, dass die entsprechenden Stellen bei den öffentlichen Trägern, insbesondere die Kommunen, dies zur Kenntnis nähmen. Dies gelte auch für die Unterhaltung der Wasserstraßen, Bäche und Flüsse und beschränke sich nicht nur auf das Gewässerbett selbst, sondern auch auf die Randbereiche.

 

Beiratsmitglied Kühl wies darauf hin, dass man diese Diskussion in einem größeren Zusammenhang sehen müsse. Es müsse die Frage gestellt werden, warum so intensiv gemäht werden müsse. Die Landnutzung sei stark intensiviert worden. In Düsseldorf gebe es aktuell in der Stadt große Krokus- und Narzissenflächen, die nicht gleich wieder gemäht werden könnten. Diese Flächen seien eine ökologische Bereicherung.

Am Rheinstrom aber würden Hochstauden- und Brennesselflächen immer weiter zurückgedrängt, dies durch die landwirtschaftliche Nutzung und z. B. die Pferchung von Schafen. Die Flächen seien jetzt durchgängig Grünland. Ähnliches gelte auch für die Privatgärten. Die Flächenmahd und der Herbizideinsatz müssten reduziert werden. Daher sei auch der Herbizideinsatz in die Diskussion einzubeziehen.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks stellte fest, dass man sich fachlich einig sei. Rechtlich dürfe in Bereichen, in denen Bodenbrüter seien, nicht gemäht werden. Dies sei klar. Man müsse sich Gedanken über Ansatzpunkte machen, eine Änderung zu erreichen. Dies könne er in Richtung der Kommunen als Landschaftsbeirat derzeit noch nicht erkennen.

 

Der Vorsitzende beschrieb als Negativbeispiel, dass vor Jahren der Ameisenbläuling nach Jahrzehnte langem Vorkommen in den Rheinwiesen entdeckt worden sei, habe es keine drei Jahre gedauert, bis er durch falsche Mahd und Beweidung verschwunden sei. Heute bemühe man sich in einem Projekt zwischen Rhein-Kreis Neuss und Biologischer Station mit großem Aufwand, den Bläuling wieder anzusiedeln.

 

Beiratsmitglied Grimbach wies darauf hin, dass dieses Projekt erfolgreich sei.

 

Beiratsmitglied Arndt verwies darauf, dass sie im Fall einer ihr als BUND-Mitglied durch einen Anruf angezeigten Unterhaltungsmaßnahme am Nordkanal habe feststellen müssen, dass diese ungeachtet der Vogelnester und der Amphibien durchgeführt werde. Sie habe die Maßnahme gestoppt. Offenkundig hätten die Beteiligten keinerlei Ahnung gehabt. Positiv sei, dass seitdem vor Unterhaltungsmaßnahmen bei ihr angefragt werde, ob eine Durchführung in Ordnung sei. Das Problem sei, dass die Grünflächenämter keine konkreten Vorgaben hätten, wie zu verfahren sei. Die Möglichkeiten des Landschaftsbeirates sehe sie darin, die Kommunen gezielt anzusprechen, wie Flächen gepflegt und entwickelt werden sollten. Dies sei eine große Aufgabe, sicherlich aber im Lauf der Zeit lohnenswert, insbesondere, wenn der Rhein-Kreis Neuss dies unterstütze.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass eine Pflicht zur Mahd an Straßen nur bis zu den Leitpfosten bestehe, tatsächlich aber weit darüber hinaus gemäht werde.

 

Beiratsmitglied Grimbach nahm Bezug auf die Mahd am Rhein im Naturschutzgebiet Grind. Er habe nach zwei Jahren die europäische Art Schneide wieder angezüchtet und würde diese gerne wieder aussetzen, habe aber die Befürchtung, dass die Mahd ungebremst weiter gehe. Im Zuge der Diskussion zur Wasserrahmenrichtlinie sei auch die Strahlwirkung von Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern angesprochen worden. Hier sei die Möglichkeit gegeben, wenn den Bundesbehörden stellenweise Einhalt geboten werde. Er habe dies vor längerer Zeit angeregt, frage sich aber, was daraus geworden sei. Nach wie vor werde im Bereich der Schifffahrtszeichen gemäht, wobei seiner Meinung nach in Zeiten des GPS zumindest die 100 m-Zeichen nicht mehr erforderlich seien. Hier würden wertvolle Pflanzenbestände beseitigt.

 

Herr Schmitz bot an, einen erneuten Termin mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu vereinbaren, um, wie seinerzeit besprochen, die Grenzen der Mahd im Uferbereich zu besprechen. Die Hektometertafeln würden nach Mitteilung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach wie vor benötigt. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung guten Vorschlägen zum Schutz der Natur sehr aufgeschlossen gegenüberstünden. Aus verschiedenen Verfahren sei dies bekannt. Im Übrigen nehme die Unterhaltung der Bundeswasserstraße auch im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie eine besondere Position ein.

 

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass es eine große Zahl von Wander- und Radwegen gebe, die völlig unsinnig zur falschen Zeit am Rand gemäht würden, obwohl es hierzu keinen Anlass gebe. Man könne die Flächen über den Sommer liegen lassen und erst im Herbst mähen. Dies sei ausreichend, um das Wachstum im nächsten Jahr zu fördern. Hier fielen Unterhaltungskosten an, die man sich ersparen könne.

 

Beiratsmitglied Kühl betonte, dass es viele Menschen gebe, die dies als unordentlich empfinden würden.

 

Auf Vorschlag von Beiratsmitglied Arndt entscheid sich der Beirat dafür, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um herauszuarbeiten, womit man das Ansinnen des Beirates gegenüber den Kommunen plakativer machen könne.

 

Beiratsmitglied Otten bat darum, den Beirat über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu informieren.

 

Der Vorsitzende sagte dies zu. Er werde die Termine der Gruppe abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.