Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ausschussvorsitzender Dr. Klose die Geschäftsführerin des Jobcenters, Frau Gilles.

 

Frau Gilles betonte, sie stelle die aktuellen Arbeitsmarktprojekte im Ausschuss gerne vor, obwohl dies in der Trägerversammlung bereits geschehen sei und auch das Arbeitsmarktprogramm Ende Juni endgültig in der Trägerversammlung beraten und verabschiedet werde. Das jährlich aufzustellende Programm spreche alle Zielgruppen an und berücksichtige die Auswertungen und Erfahrungen der Vorjahre. Mit dem Programm für das laufende Jahr wolle das Jobcenter die neuen arbeitsmarktlichen Instrumente dauerhaft etablieren und sich den Herausforderungen des Arbeitsmarktes, der durch einen steigenden Fachkräfteengpass geprägt sei, stellen und entgegenwirken. Durch das 4-Phasen-Modell werde bezogen auf den einzelnen Kunden eine Stärkenorientierung bei der Auswahl des richtigen Arbeitsmarktprogramms angestrebt.

 

Für Qualifizierungsmaßnahmen seien in diesem Jahr 3 Mio. € vorgesehen, für Eingliederungsmaßnahmen 500.000,-€ und 350.00,-€ für zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, wobei diese nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt würden. Insgesamt seien rund 9 Mio. € für Arbeitsmarktprojekte eingeplant.

 

Abschließend teilte Frau Gilles mit, dass der Arbeitsmarkt aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse verhalten in das Jahr gestartet sei. Dementsprechend seien die Integrationszahlen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Umsetzung der Maßnahmen verlaufe planmäßig.

 

Kreistagsmitglied Servos dankte für den Vortrag und fragte nach, wie der Umgang mit Schnittstellen, z.B. bei Alleinerziehenden unter 25 Jahren, geregelt sei. Frau Gilles führte hierzu aus, es gebe hierzu interne Regelungen, in Zweifelsfällen würden über Fallbesprechungen und Entscheidungen im Einzelfall individuelle Lösungen erarbeitet, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Widdekind erklärte Frau Gilles, dass Berufsrückkehrerinnen, die keine Leistungen beziehen, in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit fallen würden. Während der ersten Lebensphase nach der Geburt hätten Leistungsberechtigte nach dem SGB II die Freiheit, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen oder nicht (§ 1 SGB II). Hier würde über Maßnahmen im Vorfeld der Geburt bereits versucht, berufliche Perspektiven zu eröffnen und zu planen.

 

Kreistagsmitglied Haag bat darum, den Bericht der Niederschrift beizufügen und fragte an, wie sich die 2010 vorgenommene Kürzung bei den Arbeitsmarktprogrammen durch den Bund vor dem Hintergrund gleichgebliebener Zahlen bei den Leistungsbeziehner ausgewirkt habe. Frau Gilles führte aus, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sei in den letzten Jahren annähernd gleich geblieben und der Ansatz für das Eingliederungsbudget werde sukzessive auf den Stand von 2006 zurück gefahren. Außerdem habe die Instrumentenreform 2012 zu einer arbeitsmarktlichen Neuausrichtung geführt, die an die Rahmenbedingungen angepasst werden konnte. Letztlich führe der Fachkräftemangel auch zu einer stärkeren Fokussierung auf die Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt. Es bleibe abzuwarten, wie die daraus resultierenden Bedarfe mit dem nun stabil prognostizierten Eingliederungsbudget bedient werden könnten.

 

Ausschussmitglied Dr. Merten bat um Auskunft zur Situation von Jugendlichen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Frau Gilles wies darauf hin, dass neben den Integrationsfachkräften auch die Agentur für Arbeit diesen Personenkreis im Blick habe. Natürlich seien die Chancen für diesen Personenkreis umso geringer, je enger der Arbeitsmarkt sei, d.h. in den kommenden Jahren könnten die Chancen der benachteiligten Jugendlichen steigen. Mit vereinten Kräften des Jobcenters und der Agentur gelte es deshalb diese Chancen optimal zu nutzen.