Beschluss:

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Offenlegung der internen Mitarbeitertelefonverzeichnisse nur an die Beratungsstellen im Rhein-Kreis Neuss mehrheitlich ab.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion der SPD auf Einführung von Sprechstunden zweimal pro Woche mehrheitlich ab.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung von täglichen Sprechstunden mehrheitlich ab.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung einer Displayanzeige mehrheitlich ab.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion der UWG/Die Aktive auf Offenlegung der Mitarbeitertelefonverzeichnisse der Jobcenter im Rhein-Kreis Neuss und der sofortigen Einführung einer täglichen telefonischen Sprechstunde mit den Sachbearbeitern mehrheitlich ab.


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose führte in die Thematik ein. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe habe am 26.03.2013 getagt, jedoch kein übereinstimmendes Ergebnis erzielt. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages habe keine direkte Zuständigkeit für eine Entscheidung, hierfür sei die Trägerversammlung zuständig. Inhaltlich seien parallel zwei Ziele zu erreichen: die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Jobcenters sowie die Erfüllung des Beratungsbedarfs der Leistungsberechtigten.

 

Kreistagsmitglied Haag erinnerte an den Wunsch seiner Fraktion, dass es allen Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtspflege ermöglicht werden solle, die Sachbearbeiter des Jobcenters unmittelbar ansprechen zu können.

 

Kreistagsmitglied Thiel führte aus, dass die Diskussion aufgrund eines Antrages seiner Fraktion geführt werde. Ziel des ursprünglichen Antrages sei es, dass die Vertreter des Kreises in der Trägerversammlung die dem Antrag zugrundeliegende Position vertreten sollen. Die nicht gegebene Erreichbarkeit der Sachbearbeiter führe zu Problemen bei den Leistungsberechtigten. In anderen Kommunen sei das Jobcenter in diesem Punkt besser aufgestellt.

 

Kreistagsmitglied Schmitz bat um Erläuterung, wie der Satz „Auch die Dauer der einzelnen Telefonate spreche für sich.“ auf Seite 67 der Erläuterungen zu interpretieren sei. Frau Gilles erklärte, dass sich viele Fragen der Leistungsberechtigten häufig erst während eines Telefonates ergeben würden. Diese würden fachkundig und kompetent über die Telefonserviceberater (TSB) geduldig und umfassend beantwortet. Eine zeitliche Höchstgrenze sei deshalb für das Serivcecenter im SGB II nicht vorgesehen. Nach Ablauf von ca. 10 Minuten biete der Teamleiter im Servicecenter den TSB Hilfestellung an. Die durchschnittliche Dauer eines Telefonats bewege sich bei 7,5 Minuten. Da die Anliegen oft mehrere Fachbereiche umfassten, könne nur der TSB so umfassend die Auskunft anbieten. Ein Sachbearbeiter bzw. Vermittler könnte die Anliegen nur aus seinem Fachbereich beantworten.

 

Ausschussmitglied Boland berichtete, dass bei den Wohlfahrtsverbänden der Eindruck entstanden sei, nur den Mitarbeitern der flankierenden Dienste seien Anrufe bei den Sachbearbeitern gestattet. Die dort vorliegenden Telefonlisten seien jedoch auch nicht mehr aktuell. Frau Gilles entgegnete, dass jede Zusammenarbeitsbehörde und –stelle je nach Absprache die notwendigen Informationen erhalten habe und über Verantwortliche im Jobcenter die Güte und Qualität der Zusammenarbeit in besonderem Maße sicher gestellt sei. Eine Beschränkung nur auf flankierende Dienstleistungen gebe es nicht. Die vorliegenden Telefonlisten oder Postfächer würden aktualisiert und in den Verteiler gegeben. Im Vorfeld des Arbeitskreis, so Frau Gilles, hätten Nachfragen der Ansprechpartner des Jobcenters ergeben, dass die Weiterleitung bei den Zusammenarbeitsstellen nicht immer erfolge, sondern in einigen Fällen unterblieben sei.

 

Kreistagsmitglied Rosellen wies darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Anfragen im Servicecenter zufriedenstellend beantwortet werde. Die Forderungen aus dem Antrag der Fraktion UWG/Die Aktive seien zu weitgehend.

 

Kreistagsmitglied Thiel sah eine Gefahr im Bekanntwerden der Telefonlisten der Sachbearbeiter, z.B. im Internet, wenn man organisatorisch nicht vorbereitet sei.

 

Die SPD lehne nach Aussage von Kreistagsmitglied Arndt eine Auflösung des Servicecenters ab, da dies zu einer Verschlechterung der Leistungserbringung im Jobcenter führen werde. Über Einzelheiten betreffend des Servicecenters könne man noch sprechen. Kreistagsmitglied Servos schlug ergänzend vor, z.B. an 2 Tagen pro Woche im Jobcenter Sprechzeiten einzuführen.

 

Es wurden für die Beschlussfassung folgende Anträge gestellt:

 

Kreistagsmitglied Thiel beantragte die Beschlussfassung über den Antrag seiner Fraktion ohne den dortigen Punkt 3 (Auflösung des Servicecenters).

 

Kreistagsmitglied Kresse beantragte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Die Offenlegung der internen Mitarbeitertelefonverzeichnisse nur an die Beratungsstellen im Rhein-Kreis Neuss.

2. Die Einführung der Displayanzeige.

3. Die Einführung einer täglichen Sprechstunde.

 

Kreistagsmitglied Servos beantragte für die Fraktion der SPD als Änderung des Punktes 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer Sprechstunde zweimal pro Woche.