Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes führte den Inhalt des Schreibens des Landrates an die Präsidentin des Landtags NRW sowie an die Fraktionen im Landtag aus.

 

Herr Demmer empfahl, sich insbesondere das Antwortschreiben von Herrn Staatssekretär Hecke aus dem Schulministerium, welches den Anwesenden als Tischvorlage vorliege, anzusehen (Anlage). Dieses Schreiben räume mit einigen Mythen auf und wende sich gegen Panikmache in Sachen Inklusion. Frau Wienands widersprach und erklärte, sie befürchte eine Minimierung und damit De-facto-Abschaffung von Förderschulen, die im Ergebnis zu einer Aushebelung des Elternwillens führe.

 

In der anschließenden Diskussion, an der sich die Damen Wienands, Schoppe, Berger und Burdag sowie die Herren Demmer und Rehse beteiligten, wurden noch einmal die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt. Einerseits wurden die positiven Eindrücke beschrieben, die an den Schulen, die bereits Inklusion betreiben, gewonnen wurden. Andererseits stellten für die Diskussionsteilnehmer die Kosten der Inklusion, das Fehlen von Konnexitätsregelungen, die mangelnde finanzielle Ausstattung der Kommunen, das Fehlen dringend benötigter zusätzlicher Lehrerstellen, die fehlende räumliche Ausstattung an den allgemeinen Schulen sowie der erforderliche Schülerspezialverkehr große Probleme dar, die insbesondere von Kommunen, die sich in einer Nothaushaltslage befänden, nicht bewältigt werden könnten. Frau Wienands und Frau Schoppe plädierten für eine vernünftige Umsetzung der Inklusion mit einem Wahlrecht der Eltern.

 

Herr Rehse stellte noch einmal klar, dass der Referentenentwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht zurückgezogen worden sei und der Gesetzesinhalt den Kommunen auch weiterhin noch große Gestaltungsmöglichkeiten biete.

 

Herr Lonnes entgegnete, dass der erste Referentenentwurf vom Herbst 2012 nach erheblicher Kiritik von der Landesregierung nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde und in vielen Teilen überarbeitet worden sei. Dies habe zur Folge, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht um ein Jahr aufgeschoben werde.

 

Auf die Frage von Herrn Demmer, worauf sich die Zuständigkeit des Kreises für die Errichtung bzw. Fortführung von Förderschulen ergebe, verwies Herr Lonnes auf den § 78 Abs.6 Schulgesetz, wonach auch die Kreise berechtigt sind, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn ein gebietsübergreifender Bedarf bestehe und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet sei. Die Städte und Gemeinden seien berechtigt, im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit z. B. Zweckverbände zu errichten und eigene Lösungen anzustreben. Dies liege im jeweiligen Ermessen der Städte und Gemeinden. Das sei im Übrigen auch bei den Schulen des Landschaftsverbandes Rheinland entsprechend zu sehen.

 

Herr Ingenhoven zog ein abschließendes Resümee, wonach das Ringen um Gemeinsamkeiten bei allen Beteiligten feststellbar sei und grundsätzlich die Inklusion einheitlich befürwortet werde. Es seien allerdings unterschiedliche Wege zu diesem Ziel erkennbar.