Sitzung: 06.06.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2563/XV/2013
JhA/20130606/Ö4.1
Beschluss:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Frau Fliegen verwies
auf die Sitzungsvorlage und ergänzte zum Betreuungsgeld, dass es zunächst
keinen Belastungsausgleich geben werde. Nach einem Jahr soll dies auf Basis der
tatsächlichen kommunalen Mehrkosten beurteilt werden. Diese neue Aufgabe werde
mit dem vorhandenen Personal wahrgenommen.
Herr Lonnes
erläuterte, dass sich die kreisfreien Städte und die Kreise bereit erklärt
haben, bis zur Übertragung der Zuständigkeit, der Landesregierung bei der
Wahrnehmung der Aufgaben zum Betreuungsgeld zu unterstützen. Herr Lonnes lobte
die Elterngeldstelle des Rhein-Kreis Neuss, da die Kollegen/-innen bereits seit
Monaten Vorbereitungen zur Übernahme der Aufgaben des Betreuungsgeldes treffen.
Jedoch sei zu beachten, dass aufgrund der Mehraufgaben der Mitarbeiter/-innen
der Elterngeldstelle, die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge um ca. 3 Tage
ansteige.
Die Verwaltung
rechnet mit ca. 2.988 Anträgen. Die Grundlage hierfür seien die Antragszahlen
des Elterngeldes aus dem Jahre 2012. Die angenommene Versorgungsquote bei der
U3-Betreuung im Rhein-Kreis Neuss wird mit 35% beziffert. Hiervon werden 3% für
die individuellen Wahlleistungen der Eltern abgezogen. Somit kann laut Herrn
Lonnes davon ausgegangen werden, dass 68% der Antragsteller des Jahres 2012
auch einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen werden.
Herr Lonnes wies
nochmals daraufhin, dass die Elterngeldstelle zunächst ohne weitere Stellen
auskommen müsse. Darüber hinaus weist Herr Lonnes nochmals auf das
Konnexitätsprinzip hin.