Sitzung: 04.06.2013 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 61/2529/XV/2013
Protokoll:
Anmerkung der Schriftführung:
Unter TOP 8 werden mehrere Fragen gestellt. Es wird gewünscht, die Antworten
ins Protokoll aufzunehmen. Aus praktischen Gründen werden die Antworten direkt
nach jeder Frage eingefügt.
Herr Wappenschmidt wünscht Details zu den Zahlen der Biomassenanlagen.
Antwort der Verwaltung: Die Palette der im Energieatlas berücksichtigten Energieträger zur Stromgewinnung in Biomasseanlagen umfasst 3 Gruppen: feste, flüssige und gasförmige Substrate.
Biomasseheizkraftwerke arbeiten mit
Festbrennstoffen (z. B. Scheitholz, Holzhackschnitzel, geshreddertes Gebraucht-
und Altholz, Halmgut, Bioabfall und Klärschlamm) und liefern Strom und Wärme.
Im Grunde kann jegliche feste Biomasse mit einem nicht zu hohen Wassergehalt
verbrannt werden.
Mit Pflanzenöl betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) sind günstig für
einen relativ konstanten Wärmebedarf auf niedrigem Temperaturniveau, z. B. in
Gärtnereien/ Gewächshäusern, aber auch für Wohnsiedlungen mit
Nahwärmeversorgung. Meist wird Rapsöl eingesetzt, zunehmend Palm- und Sojaöl.
Die Stromproduktion macht diese BHKW auch für die Stromversorgung in abgelegenen
Regionen interessant.
Die dritte Gruppe der Energieträger ist das Biogas, dessen Nutzung in BHKW weit verbreitet ist. Nach Reinigung wird das Biogas in Otto- oder Dieselmotoren verbrannt. Der Strom lässt sich ins Netz einspeisen. Die Abwärme dient z. B. der Beheizung des Gärbehälters.
Frau Hugo-Wissemann fragt nach der Gesamtsumme der regenerativen Energieerzeugung im Rhein-Kreis Neuss.
Antwort der Verwaltung: Die Aufsummierung aller Anlagen regenerativer Energie im Rhein-Kreis Neuss ergibt zurzeit eine Leistung von 144 Megawatt (MW).
Vorsitzender Herr Boestfleisch erkundigt sich zum Einfluss der Flugsicherung auf Windkraftanlagen.
Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Potentialstudie wurden landesweit zugängliche Kriterien berücksichtigt. Für Flugplätze sind dies der bauliche Flughafenbereich und die Anflugsektoren (4 km um den Startbahnbezugspunkt). Die Auswirkungen der Flugsicherung auf das Windenergiepotential sind in der Studie nicht berücksichtigt. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.