Sitzung: 18.06.2013 Kreistag
Vorlage: 40/2576/XV/2013
Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Kulturzentrum Sinsteden und das Kulturzentrum Zons mit Wirkung zum 01.07.2013:
§ 3 Absatz 1 wird um die Einführung folgenden Eintritts ergänzt:
Kombiticket für die beiden Kultureinrichtungen Kreismuseum Zons und Kulturzentrum Sinsteden (Das Ticket ermöglicht den einmaligen Eintritt in die beiden Museen und ist ein Jahr gültig.)
Erwachsene |
6,00 Euro |
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis), Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte |
2,00 Euro |
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte |
1,50 Euro |
Familien |
10,00 Euro |
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) |
9,00 Euro |
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person |
4,50 Euro |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig