Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Tierseuchenverordnungen für den Rhein-Kreis Neuss gem. § 4 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (AG TierSG TierNebG NRW v. 02.September.2008 (GV.NRW.S.612) auf den Landrat zu übertragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig