Beschluss:

Der Kreistag beschließt folgende Resolution:

 

Die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss und auch der Rhein-Kreis Neuss selbst können ihre Aufgaben nur mit Hilfe einer angemessenen Finanzausstattung wahrnehmen. Hierfür hat das Land nach der Verfassung zu sorgen. Die über das Gemeindefinanzierungsgesetz den Städten und Gemeinden sowie dem Kreis zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel sind nach wie vor nicht angemessen und der Grund für deren Finanzprobleme. Das haben in der Vergangenheit bereits mehrere Gutachten festgestellt. Das vom Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 in Auftrag gegebene FiFo-Gutachten zum Finanzausgleich kommt nun ebenfalls zum Ergebnis, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu reformieren ist und notwendige Datenanpassungen vorzunehmen sind.

 

Diese Datenanpassungen und Reformvorschläge müssen jetzt sofort umgesetzt werden. Die sofortige Umsetzung der Vorschläge der Gutachter ist bereits deshalb angezeigt, weil der Anteil der Städte und Gemeinden und Umlageverbände am Volumen der Finanzausgleichsmasse bereits seit 1982 von 28 % auf 23,5 % abgesenkt worden ist. Ohne diese Verminderung des kommunalen Anteils an der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes wäre die finanzielle Lage der Kommunen bei weitem nicht so besorgniserregend, wie sie sich zurzeit darstellt.

Nach Berechnungen des Landkreistages entspricht die Gesamtmasse der seit 1982 einbehaltenen Verbundmittel in etwa der Summe der heutigen kommunalen Kassenkredit-Schulden in NRW. Ein erheblicher Teil der Städte und Gemeinden kann nur mit Hilfe der Stärkungspaktmittel wieder in die Nähe ausgeglichener Haushalte geführt werden.

 

Unverständlicherweise hat die Landesregierung nicht insgesamt die Frage einer angemessenen und verfassungsgemäßen Ausstattung an der Finanzausgleichsmasse in Auftrag gegeben, sondern den Untersuchungsauftrag des Gutachtens von vornherein auf einige Fragestellungen beschränkt. Gleichwohl ist festzuhalten, dass bereits einige von den Gutachtern festgestellten Ergebnisse den kreisangehörigen Raum sowie die Kreise und Landschaftsverbände gegenüber dem kreisfreien Raum unangemessen benachteiligen. Es ist deshalb dringend erforderlich, die vom Gutachter empfohlenen Anpassungen der Teilschlüsselmasse sowie des Soziallastenansatzes zu Gunsten des kreisangehörigen Raumes jetzt sofort umzusetzen. Sie führen zu mehr Gerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich und enthalten vor allem objektive Aktualisierungen von völlig veralteten Daten, die einseitig den kreisangehörigen Raum belasten. Bezogen auf den Rhein-Kreis Neuss sollen sich bei einer Umsetzung im Jahr 2013 bereits Verbesserungen zugunsten des kreisangehörigen Raumes von rd. 23,2 Mio. € ergeben und führen bei allen Städten und Gemeinden zu finanziellen Entlastungen:

 

Dormagen               194.427 €

Grevenbroich           170.388 €

Jüchen                    50.103 €

Kaarst                              1.825.717 €

Korschenbroich        1.696.172 €

Meerbusch              2.920.321 €

Neuss                     7.750.581 €

Rommerskirchen       29.412

 

Dadurch kann vor allem die Situation der Kommunen in der Haushaltssicherung oder drohender Haushaltssicherung entscheidend verbessert werden. Werden die Ergebnisse des FiFo-Gutachtens jetzt nicht kurzfristig umgesetzt – wie Innenminister Jaeger angedeutet hat – führt dies zu einer weiteren und nicht mehr hinnehmbaren Verfestigung der ungerechten Mittelverteilung.

 

Es ist im Übrigen sachfremd, eine Umsetzung des FiFo-Gutachtes mit dem Stärkungspaktgesetz zu vermengen. Der Stärkungspakt und dessen Finanzierung hat mit der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen nichts zu tun und muss vom Land in anderer Weise sichergestellt werden, ohne den Kommunen hieraus weitere Belastungen aufzuhalsen.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Städten und Gemeinden endlich die ihnen von Verfassungswegen zustehende finanzielle Ausstattung im Gemeindefinanzgesetz zukommen lassen.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss fordert eine sofortige Umsetzung der im FiFo-

Gutachten aufgeworfenen Fragestellungen, zumindest aber die sofortige Anpassung

der Teilschlüsselmassen sowie der Anpassung des Soziallastenansatzes.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erläuterte den Antrag seiner Fraktion zum FiFo-Gutachten, das vom Land selbst in Auftrag gegeben worden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel kritisierte den Antrag aufs Schärfste. Dieser sei sachlich nicht richtig und führe in die falsche Richtung. Der Antrag greife einer Gesamtbetrachtung vorweg, da die Daten noch erarbeitet werden müssen. Der Landkreistag habe eine eigene Rechnung aufgemacht. Der Kreis werde nicht mehr Mittel bekommen.

Das Gutachten sollte so umgesetzt werden, dass möglichst alle zufrieden sind.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass es um eine gerechtere Verteilung der Steuermittel auf der Ebene des kreisangehörigen Raumes und der kreisfreien Städte gehe. Das Zahlenmaterial sei vom Landkreistag in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund berechnet.

 

Man müsse nicht nur horizontal sondern auch vertikal diskutieren, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer. Das pseudo-wissenschaftliche FiFo-Gutachten habe erhebliche Mängel und gehöre seiner Ansicht nach in die Tonne. Die fiktive Berechnung sei Kaffeesatzleserei.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel unterstützte den Antrag ausdrücklich. Seine Fraktion weise schon lange auf die zu geringen Schlüsselzuweisungen im kreisangehörigen Raum hin.

 

Bei dem FiFo-Gutachten gehe es konkret um die Interessen der Kommunen, so 3. stv. Landrat Bijan Djir-Sarai. Eine Nichtumsetzung, oder Vermischung mit dem Stärkungspakt, könne nicht hingenommen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes wies darauf hin, dass das Thema zu komplex sei, um eine kurzfristige Umsetzung zu fordern. Die Landesregierung müsse sich in Ruhe damit auseinandersetzen.


Abstimmungsergebnis:

42 Ja-Stimmen (CDU, FDP, UWG/Die Aktive, Die Linke, Zentrum, LR)

17 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen)