Protokoll:

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann schloss sich den einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden an und begrüßte nachdrücklich die von der Behördenleitung initiierten zwischenbehördlichen Abstimmungen.

 

Lobende Anerkennung fand das Schreiben des Landrates an die Regierungspräsidentin vom 17.04.2013. Dort seien chronologisch nachvollziehbar und in umfassender Weise alle Argumente und Aspekte dargestellt, die die Bedeutung des geplanten Autobahnanschlusses in infrastruktureller und städtebaulicher Hinsicht dokumentierten.

 

Eine weitere Wortmeldung von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zum geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 57 aufgreifend erläuterte Dezernent Mankowsky die unterschiedliche Sichtweise des Landesbetriebes Straßenbau einerseits und des vom Kreis beauftragten Gutachters andererseits. Die erkennbar bestehende Problematik des ausbaubedingten Heranrückens der Autobahn (A 57) an den dort vorhandenen Störfallbetrieb habe der Gutachter systematisch und objektiv dargestellt.

 

Dieser komme zu dem Ergebnis, dass von dem neuen Autobahnanschluss in der Nähe des dortigen Störfallbetriebes möglicherweise ein geringeres Gefahrenpotential ausgehe als vom sechsstreifigen Ausbau der bestehenden Autobahn. Prinzipiell, so Dezernent Mankowsky weiter, unterlägen Straßenneubaumaßnahmen jedoch anderen juristischen Kriterien als – wie im Falle der A 57 – die Erweiterung bestehender Verkehrswege.

 

Ausschussmitglied Holler brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Korrespondenz zwischen Landrat und Regierungspräsidentin baldmöglichst erste konkrete Ergebnisse im Rahmen des Abwägungsprozesses folgen. Er würde es begrüßen, wenn das anhängige Planfeststellungsverfahren noch im Rahmen der laufenden Legislaturperiode seine Fortführung bzw. seinen Abschluss fände.

 

Den Einwand von Ausschussmitglied Holler zur angekündigten Prüfungsdauer auf Seiten der Bezirksregierung aufgreifend erläuterte Landrat Petrauschke, dass sich das Verfahren zwar zugegebenermaßen langwierig darstelle, andererseits auf Grund der bekannten Komplexität eine sorgfältige Prüfung – verbunden mit einer dementsprechenden Verfahrensdauer – erfordere. Das in der Verfügung der Regierungspräsidentin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember 2012 knüpfe rechtlich unmittelbar an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom September 2011 an. Man stehe weiterhin in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und insbesondere mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Lagefixierung der Anschlussstelle sei allerdings unstrittig, ebenso wie deren verkehrliche und städtebauliche Bedeutung für die hiesige Region.

 

Ausschussmitglied Boestfleisch plädierte dafür, die bisherige Planung der Anschlussstelle an besagter Stelle konsequent weiter zu verfolgen.

 

Die Zukunft werde zeigen, ob diese Lösung machbar sei oder ob auch wohl oder übel andere Alternativen einer Überprüfung unterzogen werden sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt gelte es jedoch, die von der Verwaltung erarbeitete und vom Landrat verfolgte Planung weiter zu stützen.

 

Dem schloss sich Ausschussmitglied Dr. Will an, der anerkennende Worte für das hartnäckige Engagement des Landrates gegenüber der Bezirksregierung fand. Da der bei der Bezirksregierung vorzunehmende Abwägungsprozess neben rechtlichen auch verkehrspolitischen Aspekten unterliege, sei kaum damit zu rechnen, dass das Verfahren in der gewünschten Kürze vorangetrieben werden könne.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor, so dass Ausschussvorsitzender Fischer die Kenntnisnahme des Ausschusses festhalten konnte.