Sitzung: 15.10.2013 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/2773/XV/2013
Protokoll:
Ausschussmitglied Hugo-Wissemann schloss sich den einleitenden Worten des
Ausschussvorsitzenden an und begrüßte nachdrücklich die von der Behördenleitung
initiierten zwischenbehördlichen Abstimmungen.
Lobende
Anerkennung fand das Schreiben des Landrates an die Regierungspräsidentin vom 17.04.2013.
Dort seien chronologisch nachvollziehbar und in umfassender Weise alle
Argumente und Aspekte dargestellt, die die Bedeutung des geplanten Autobahnanschlusses
in infrastruktureller und städtebaulicher Hinsicht dokumentierten.
Eine weitere Wortmeldung
von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann
zum geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 57 aufgreifend erläuterte Dezernent Mankowsky die
unterschiedliche Sichtweise des Landesbetriebes Straßenbau einerseits und des
vom Kreis beauftragten Gutachters andererseits. Die erkennbar bestehende
Problematik des ausbaubedingten Heranrückens der Autobahn (A 57) an den dort
vorhandenen Störfallbetrieb habe der Gutachter systematisch und objektiv dargestellt.
Dieser komme zu
dem Ergebnis, dass von dem neuen Autobahnanschluss in der Nähe des dortigen
Störfallbetriebes möglicherweise ein geringeres Gefahrenpotential ausgehe als
vom sechsstreifigen Ausbau der bestehenden Autobahn. Prinzipiell, so Dezernent Mankowsky weiter, unterlägen
Straßenneubaumaßnahmen jedoch anderen juristischen Kriterien als – wie im Falle
der A 57 – die Erweiterung bestehender Verkehrswege.
Ausschussmitglied Holler brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass
der Korrespondenz zwischen Landrat und Regierungspräsidentin baldmöglichst
erste konkrete Ergebnisse im Rahmen des Abwägungsprozesses folgen. Er würde es
begrüßen, wenn das anhängige Planfeststellungsverfahren noch im Rahmen der
laufenden Legislaturperiode seine Fortführung bzw. seinen Abschluss fände.
Den Einwand von Ausschussmitglied Holler zur
angekündigten Prüfungsdauer auf Seiten der Bezirksregierung aufgreifend
erläuterte Landrat Petrauschke, dass
sich das Verfahren zwar zugegebenermaßen langwierig darstelle, andererseits auf
Grund der bekannten Komplexität eine sorgfältige Prüfung – verbunden mit einer
dementsprechenden Verfahrensdauer – erfordere. Das in der Verfügung der
Regierungspräsidentin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom
Dezember 2012 knüpfe rechtlich unmittelbar an die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes vom September 2011 an. Man stehe weiterhin in engem
Kontakt mit den zuständigen Behörden und insbesondere mit der Bezirksregierung
Düsseldorf. Die Lagefixierung der Anschlussstelle sei allerdings unstrittig,
ebenso wie deren verkehrliche und städtebauliche Bedeutung für die hiesige
Region.
Ausschussmitglied Boestfleisch plädierte dafür, die bisherige Planung der
Anschlussstelle an besagter Stelle konsequent weiter zu verfolgen.
Die Zukunft werde
zeigen, ob diese Lösung machbar sei oder ob auch wohl oder übel andere
Alternativen einer Überprüfung unterzogen werden sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt
gelte es jedoch, die von der Verwaltung erarbeitete und vom Landrat verfolgte
Planung weiter zu stützen.
Dem schloss sich Ausschussmitglied Dr. Will an, der anerkennende
Worte für das hartnäckige Engagement des Landrates gegenüber der Bezirksregierung
fand. Da der bei der Bezirksregierung vorzunehmende Abwägungsprozess neben
rechtlichen auch verkehrspolitischen Aspekten unterliege, sei kaum damit zu
rechnen, dass das Verfahren in der gewünschten Kürze vorangetrieben werden könne.
Weitere
Wortmeldungen lagen nicht vor, so dass Ausschussvorsitzender
Fischer die Kenntnisnahme des Ausschusses festhalten konnte.