Sitzung: 15.10.2013 Mobilitätsausschuss
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Fischer bat hierzu Landrat Petrauschke um aktuelle
Informationen.
Landrat Petrauschke legte dar, dass die sog. ÖPNV-Pauschale
vom Land neu geregelt werde.
Die im Rahmen der
ÖPNV-Pauschale fließenden Gelder würden den kommunalen Aufgabenträgern, also
vornehmlich den Kreisen und kreisfreien Städten und – so weit diese über eigene
Verkehrsbetriebe verfügten – auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung
gestellt.
Diese wiederum
seien bei der Weiterleitung der aus der ÖPNV-Pauschale gespeisten Gelder in der
weiteren Handhabung insoweit frei, als die Mittel zur Reduzierung der laufenden
Kosten des ÖPNV oder alternativ zur Investitionsförderung oder einer Mischform
aus beiden eingesetzt werden könnten. Die Verteilung der an die Verkehrsunternehmen
auszuzahlenden Gelder gestalte sich verfahrensmäßig äußerst kompliziert. In
entsprechenden Gesprächen mit den Stadtwerken Neuss und der Rheinbahn, welche
in Kürze stattfänden, werde man versuchen, einen praktikableren Schlüssel bei
der ÖPNV-Pauschale zu finden. Letztlich sollen die Gelder für Investitionsmaßnahmen
Leistungsverbesserungen dienen.
Hiernach kam Ausschussmitglied Dr. Will der Bitte
des Ausschussvorsitzenden nach und informierte den Ausschuss über weitere
nennenswerte Entwicklungen.
Der Ausschuss nahm
zur Kenntnis, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Streckenausbau der
Regiobahn von Mettmann bis Wuppertal einen Finanzierungsantrag beim Land
gestellt habe. Nachdem dort sämtliche Förderunterlagen eingereicht worden
seien, warte man derzeit auf den Bewilligungsbescheid des Ministeriums. Im
Gegensatz zu diesem weit fortgeschrittenen Projekt besitze die geplante
Streckenverlängerung nach Viersen zwar seine ebenfalls hohe Verkehrsbedeutung,
werde jedoch weiterhin der Planung künftiger Jahre vorbehalten bleiben. Da auch
dieser Streckenausbau in Richtung Viersen im Interesse des Landes liege,
erhoffe man sich seitens des VRR eine diesbezügliche Finanzierung nach § 13
ÖPNV-Gesetz bei geschätzten Baukosten von ca. 57 Mio. Euro.
Die
Ausschussmitglieder nahmen ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen einer Studie
untersucht werde, ob in Anpassung an die Taktzeiten des RRX-Expresses eine kürzere
Taktung bei den vom VRR eingesetzten S-Bahnen (15/30 Minutentaktung) sinnvoll
sei. Ergebnisse dieser Studie würden für April 2014 erwartet. Eine weitere
Aussage von Ausschussmitglied Dr. Will
bezog sich auf die auch den VRR betreffende erhebliche Mittelkürzung im
investiven Sektor.
Eine vom VRR
initiierte Umfrage bei den beauftragten Verkehrsunternehmen zu den Auswirkungen
des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW habe ergeben, dass man
dortigerseits mit Mehrkosten von jährlich ca. 23-25 Mio. Euro rechne. Dass sich
diese auf die Kommunen als Leistungsbesteller umzulegenden Kosten letztlich
preiserhöhend für die Fahrgäste auswirkten, sei nicht vermeidbar bzw. zwingende
Folge.
Weitere
Informationen bezogen sich auf das zum 01.01.2013 mit wesentlichen Verbesserungen
eingeführte Sozialticket, welches jedoch nach Aussage von Ausschussmitglied Dr. Will in der Gesamtbetrachtung nur relativ
schwach von den potentiellen Nutzern angenommen werde (1 Halbjahr 2013: 83.000
Nutzer) und auf Grund der geringen Nachfrage weiterhin kritisch beobachtet
werden müsse.
Ausschussmitglied Dr. Will schloss seine Ausführungen mit einer
weiteren Berichterstattung zur Einführung eines elektronischen Ticket- und
Fahrzeugmanagements, das in den Niederlanden bereits erfolgreich erprobt sei.
Die elektronische Erfassung über einen sog. Check-In / Check-Out biete deutlich
verbesserte statistische Auswertungsmöglichkeiten.
Der Ausschuss nahm
ferner zur Kenntnis, dass mittelfristig vorgesehen sei, die Preise für das
Semesterticket anzuheben und an das im Vergleich deutlich teurere Sozialticket
anzugleichen.
Namens des
Ausschusses dankte Ausschussvorsitzender
Fischer für die detaillierten Informationen.
Vor dem
Hintergrund des Umbaus des Rommerskirchener Bahnhofes plädierte Ausschussmitglied Kirberg dafür, die Umsteigemöglichkeiten zum Busverkehr am dortigen
Haltepunkt des Bahnhofes Rommerskirchen zu optimieren. Hierzu verwies Landrat Petrauschke darauf, dass die
Umbauarbeiten am Bahnhof Rommerskirchen bereits angelaufen seien. Der VRR habe
die Maßnahme bewilligt und den vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Sofern die
Gemeinde Rommerskirchen eine verbesserte Busanbindung des Bahnhofes wünsche,
würde sie als Besteller für diese Verkehrsleistung auftreten und damit
gleichzeitig auch kostentragungspflichtig werden. Formal bedürfe es einer
entsprechenden Beratung bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des
Kreises.
Ausschussmitglied Mertens thematisierte die von Ausschussmitglied
Dr. Will u. a. erläuterten finanziellen Auswirkungen des Tariftreue- und
Vergabegesetzes auf die Kostenstruktur des VRR. Sollten die genannten Zahlen
von 23-25 Mio. Euro an Mehrkosten in Folge der Anwendung des TVgG zutreffen,
bedeute dies im Umkehrschluss, dass die Beschäftigten derzeit untertariflich
beschäftigt seien.
Landrat Petrauschke pflichtete der Forderung von Ausschussmitglied
Mertens ausdrücklich bei, wonach eine bessere finanzielle Ausstattung der
Kommunen anzustreben sei. Zur RB 38 merkte Landrat Petrauschke an, dass die
Ausschreibung derzeit vorbereitet werde, das Land jedoch im Übrigen nicht den
Umbau dieser Regionalbahnstrecke als S-Bahn ins Auge fasse.
Zu den
angesprochenen Mehrkosten in Folge des TVgG merkte er an, dass die internen
Lohn- und Kostenstrukturen beim VRR eine unmittelbare Umrechnung auf den
Tarifstundenlohn nicht zuließen. In der Praxis bedeute die Anwendung des TVgG
insbesondere für kleinere Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Erschwernis.
Ausschussmitglied Bartsch richtete an Ausschussmitglied Dr. Will die
Frage, ob es zutreffe, dass künftig bei Ausschreibungen im SPNV die
Verkehrsleistungen von den Fahrzeuginstandhaltungsmaßnahmen getrennt werden
sollten und diese von den Herstellern zu erbringen seien. Ausschussmitglied Dr. Will bejahte dies mit Hinweis darauf, dass
die an die Lieferung gekoppelte Fahrzeugwartung ein gutes und für die
anbietenden Verkehrsunternehmen tragfähiges Konzept darstelle.
Landrat Petrauschke merkte ergänzend an, dass dies auch aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen insoweit sinnvoll sei, als anderenfalls faktisch
nur die Deutsche Bahn als Anbieter auftrete.
Zu der von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann
vorgetragenen Frage bezüglich der Laufzeit des als Pilotprojekt eingeführten
Sozialtickets erläuterte Ausschussmitglied
Dr. Will, dass die Fortführung insbesondere von der gesicherten Finanzierung
durch das Land abhänge.
Zum Semesterticket
sei anzumerken, dass es sich hierbei um eine subventionierte Verkehrsleistung
handele und das Ticket als solches zum abgegebenen Preis nicht kostendeckend
sei. Die vorgesehene Erhöhung des Preises für das Semesterticket falle moderat
aus.
Im Übrigen, so Landrat Petrauschke, würden ohnehin die
Ticketpreise nur etwa die Hälfte der anfallenden Verkehrsleistungskosten
decken. Der Rest werde über staatliche Leistungen des Bundes, des Landes oder
Kommunen finanziert.
Ausschussmitglied Holler merkte an, dass das Beispiel der
bevorstehenden Umwandlung der Regionalbahnlinie RB 47 im Bergischen Land von
Wuppertal nach Solingen in einen S-Bahn-Betrieb (als S 7) zeige, dass eine
solche Umstellung durchaus möglich sei. Bezogen auf die RB 38 bitte er bei
nächster Gelegenheit um Bekanntgabe der Konditionen der für 2017 vorgesehenen
Ausschreibung.
Nach weiteren
Wortmeldungen der Ausschussmitglieder
Dorok und Mertens zur RB 38 sowie von Ausschussmitglied
Kirberg bezüglich der Anbindung des Rommerskirchener Bahnhofes an das
Buslinienetz stellte Ausschussvorsitzender
Fischer fest, dass weiterer Erörterungsbedarf nicht bestand.