Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer bat hierzu Landrat Petrauschke um aktuelle Informationen.

 

Landrat Petrauschke legte dar, dass die sog. ÖPNV-Pauschale vom Land neu geregelt werde.

Die im Rahmen der ÖPNV-Pauschale fließenden Gelder würden den kommunalen Aufgabenträgern, also vornehmlich den Kreisen und kreisfreien Städten und – so weit diese über eigene Verkehrsbetriebe verfügten – auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

Diese wiederum seien bei der Weiterleitung der aus der ÖPNV-Pauschale gespeisten Gelder in der weiteren Handhabung insoweit frei, als die Mittel zur Reduzierung der laufenden Kosten des ÖPNV oder alternativ zur Investitionsförderung oder einer Mischform aus beiden eingesetzt werden könnten. Die Verteilung der an die Verkehrsunternehmen auszuzahlenden Gelder gestalte sich verfahrensmäßig äußerst kompliziert. In entsprechenden Gesprächen mit den Stadtwerken Neuss und der Rheinbahn, welche in Kürze stattfänden, werde man versuchen, einen praktikableren Schlüssel bei der ÖPNV-Pauschale zu finden. Letztlich sollen die Gelder für Investitionsmaßnahmen Leistungsverbesserungen dienen.

 

Hiernach kam Ausschussmitglied Dr. Will der Bitte des Ausschussvorsitzenden nach und informierte den Ausschuss über weitere nennenswerte Entwicklungen.

 

Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Streckenausbau der Regiobahn von Mettmann bis Wuppertal einen Finanzierungsantrag beim Land gestellt habe. Nachdem dort sämtliche Förderunterlagen eingereicht worden seien, warte man derzeit auf den Bewilligungsbescheid des Ministeriums. Im Gegensatz zu diesem weit fortgeschrittenen Projekt besitze die geplante Streckenverlängerung nach Viersen zwar seine ebenfalls hohe Verkehrsbedeutung, werde jedoch weiterhin der Planung künftiger Jahre vorbehalten bleiben. Da auch dieser Streckenausbau in Richtung Viersen im Interesse des Landes liege, erhoffe man sich seitens des VRR eine diesbezügliche Finanzierung nach § 13 ÖPNV-Gesetz bei geschätzten Baukosten von ca. 57 Mio. Euro.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen einer Studie untersucht werde, ob in Anpassung an die Taktzeiten des RRX-Expresses eine kürzere Taktung bei den vom VRR eingesetzten S-Bahnen (15/30 Minutentaktung) sinnvoll sei. Ergebnisse dieser Studie würden für April 2014 erwartet. Eine weitere Aussage von Ausschussmitglied Dr. Will bezog sich auf die auch den VRR betreffende erhebliche Mittelkürzung im investiven Sektor.

Eine vom VRR initiierte Umfrage bei den beauftragten Verkehrsunternehmen zu den Auswirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW habe ergeben, dass man dortigerseits mit Mehrkosten von jährlich ca. 23-25 Mio. Euro rechne. Dass sich diese auf die Kommunen als Leistungsbesteller umzulegenden Kosten letztlich preiserhöhend für die Fahrgäste auswirkten, sei nicht vermeidbar bzw. zwingende Folge.

 

Weitere Informationen bezogen sich auf das zum 01.01.2013 mit wesentlichen Verbesserungen eingeführte Sozialticket, welches jedoch nach Aussage von Ausschussmitglied Dr. Will in der Gesamtbetrachtung nur relativ schwach von den potentiellen Nutzern angenommen werde (1 Halbjahr 2013: 83.000 Nutzer) und auf Grund der geringen Nachfrage weiterhin kritisch beobachtet werden müsse.

 

Ausschussmitglied Dr. Will schloss seine Ausführungen mit einer weiteren Berichterstattung zur Einführung eines elektronischen Ticket- und Fahrzeugmanagements, das in den Niederlanden bereits erfolgreich erprobt sei. Die elektronische Erfassung über einen sog. Check-In / Check-Out biete deutlich verbesserte statistische Auswertungsmöglichkeiten.

 

Der Ausschuss nahm ferner zur Kenntnis, dass mittelfristig vorgesehen sei, die Preise für das Semesterticket anzuheben und an das im Vergleich deutlich teurere Sozialticket anzugleichen.

 

Namens des Ausschusses dankte Ausschussvorsitzender Fischer für die detaillierten Informationen.

 

Vor dem Hintergrund des Umbaus des Rommerskirchener Bahnhofes plädierte Ausschussmitglied Kirberg dafür, die Umsteigemöglichkeiten zum Busverkehr am dortigen Haltepunkt des Bahnhofes Rommerskirchen zu optimieren. Hierzu verwies Landrat Petrauschke darauf, dass die Umbauarbeiten am Bahnhof Rommerskirchen bereits angelaufen seien. Der VRR habe die Maßnahme bewilligt und den vorzeitigen Baubeginn genehmigt.

Sofern die Gemeinde Rommerskirchen eine verbesserte Busanbindung des Bahnhofes wünsche, würde sie als Besteller für diese Verkehrsleistung auftreten und damit gleichzeitig auch kostentragungspflichtig werden. Formal bedürfe es einer entsprechenden Beratung bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises.

 

Ausschussmitglied Mertens thematisierte die von Ausschussmitglied Dr. Will u. a. erläuterten finanziellen Auswirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf die Kostenstruktur des VRR. Sollten die genannten Zahlen von 23-25 Mio. Euro an Mehrkosten in Folge der Anwendung des TVgG zutreffen, bedeute dies im Umkehrschluss, dass die Beschäftigten derzeit untertariflich beschäftigt seien.

 

Landrat Petrauschke pflichtete der Forderung von Ausschussmitglied Mertens ausdrücklich bei, wonach eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen anzustreben sei. Zur RB 38 merkte Landrat Petrauschke an, dass die Ausschreibung derzeit vorbereitet werde, das Land jedoch im Übrigen nicht den Umbau dieser Regionalbahnstrecke als S-Bahn ins Auge fasse.

Zu den angesprochenen Mehrkosten in Folge des TVgG merkte er an, dass die internen Lohn- und Kostenstrukturen beim VRR eine unmittelbare Umrechnung auf den Tarifstundenlohn nicht zuließen. In der Praxis bedeute die Anwendung des TVgG insbesondere für kleinere Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Erschwernis.

 

Ausschussmitglied Bartsch richtete an Ausschussmitglied Dr. Will die Frage, ob es zutreffe, dass künftig bei Ausschreibungen im SPNV die Verkehrsleistungen von den Fahrzeuginstandhaltungsmaßnahmen getrennt werden sollten und diese von den Herstellern zu erbringen seien. Ausschussmitglied Dr. Will bejahte dies mit Hinweis darauf, dass die an die Lieferung gekoppelte Fahrzeugwartung ein gutes und für die anbietenden Verkehrsunternehmen tragfähiges Konzept darstelle.

 

Landrat Petrauschke merkte ergänzend an, dass dies auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen insoweit sinnvoll sei, als anderenfalls faktisch nur die Deutsche Bahn als Anbieter auftrete.

 

Zu der von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann vorgetragenen Frage bezüglich der Laufzeit des als Pilotprojekt eingeführten Sozialtickets erläuterte Ausschussmitglied Dr. Will, dass die Fortführung insbesondere von der gesicherten Finanzierung durch das Land abhänge.

Zum Semesterticket sei anzumerken, dass es sich hierbei um eine subventionierte Verkehrsleistung handele und das Ticket als solches zum abgegebenen Preis nicht kostendeckend sei. Die vorgesehene Erhöhung des Preises für das Semesterticket falle moderat aus.

 

Im Übrigen, so Landrat Petrauschke, würden ohnehin die Ticketpreise nur etwa die Hälfte der anfallenden Verkehrsleistungskosten decken. Der Rest werde über staatliche Leistungen des Bundes, des Landes oder Kommunen finanziert.

 

Ausschussmitglied Holler merkte an, dass das Beispiel der bevorstehenden Umwandlung der Regionalbahnlinie RB 47 im Bergischen Land von Wuppertal nach Solingen in einen S-Bahn-Betrieb (als S 7) zeige, dass eine solche Umstellung durchaus möglich sei. Bezogen auf die RB 38 bitte er bei nächster Gelegenheit um Bekanntgabe der Konditionen der für 2017 vorgesehenen Ausschreibung.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Dorok und Mertens zur RB 38 sowie von Ausschussmitglied Kirberg bezüglich der Anbindung des Rommerskirchener Bahnhofes an das Buslinienetz stellte Ausschussvorsitzender Fischer fest, dass weiterer Erörterungsbedarf nicht bestand.