Beschluss:

JhA/20131610/Ö4.1

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Rosellen verwies zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Sitzungsvorlage und gab das Wort anschließend an Herrn Lonnes, welcher mitteilte, dass insbesondere durch die im Kreisjugendhilfeausschuss vorgenommene Kindergartenbedarfsplanung der zum 01.08.2013 bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Kindertagespflegeplatz zu 100 % in Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich erfüllt werden konnte. Sollte einmal kein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen, so kann der Bedarf mit einem Kindertagespflegeplatz abgedeckt werden.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass der Ausbau der Kindergartenplätze auch in Zukunft nicht abgeschlossen sei und man diesen auch in Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich weiter voran treiben werde. Zudem ergebe sich aus der Inklusion auch im Bereich der Kindertagesstätten Ausbaubedarf.

 

Herr Berheide ergänzte, dass insbesondere durch die entstehenden Neubaugebiete in Jüchen, Korschenbroich und zukünftig auch Rommerskirchen der Ausbau der Kindertageseinrichtungen beibehalten werden müsse, auch wenn bereits jetzt die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen um gut 3 % überschritten seien.

 

Frau Schöttgen erkundigte sich, ob ein Wechsel von einem Tagespflegeplatz hin zu einem Kindergartenplatz zukünftig gewährleistet werden können. Hierauf erklärte Herr Berheide, dass es insbesondere für Kinder im U-3-Bereich wichtig sei, in den ersten Jahren eine Regelmäßigkeit in der Betreuung zu erfahren. Aus diesem Grund, versucht man die Kinder für den Zeitraum der U-3-Betreuung in der Kindertagespflege zu belassen. Herr Lonnes und Frau Klein wiesen auf die Gleichwertigkeit der Angebote hin.