Beschluss:

JhA/20131610/Ö6.1

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die beigefügte Vereinbarung zum „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gem. § 72 a SGB VIII“ und beauftragt die Verwaltung, diese Vereinbarung mit den örtlich ansässigen Freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen Trägern, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen erbringen, abzuschließen. Bei auswärtigen Trägern werden die im jeweiligen Jugendamtsbereich abgeschlossenen Vereinbarungen anerkannt.

 

Anlage 1 zu TOP 6.1
Anlage 2 zu TOP 6.1

 


Protokoll:

Frau Klein bedankt sich bei Herrn Giese und Herrn Bendt für die kreisweit erzielte Regelung. Mit der Vereinbarung sei es gelungen, einen hohen Sicherheitsstandart mit klaren Regelungen zu gewährleisten, welche zudem auch unter den betroffenen Ehrenamtlern eine Transparenz erzeuge durch die keinerlei Misstrauen und Diskrepanz untereinander aufkäme.

 

Frau Rosenthal-Aussem sprach auch aus Sicht der Polizei von einem großen Erfolg. Die anfänglichen Vorurteile und die Zurückhaltung der Betroffenen Personenkreise seien mit der erzielten Vereinheitlichung der Vereinbarung gewichen.

 

Herr Giese ergänzte, dass mit der Vereinbarung und den geforderten Führungszeugnissen nur Teilaspekte des Kinderschutzgesetzes abgehandelt wurden. Man werde zukünftig Schulungen und Seminare in diesem Bereich anbieten.

 

Herr Kooy begrüßte die Absichten von Herrn Giese und wünschte sich auch zukünftig einen regen Austausch mit dem Kreisjugendamt bei der Umsetzung der Vereinbarung.

 

Herr Bredt wünschte sich eine Verpflichtung zu Schulungen und Maßnahmen für Ehrenamtler zum Themenbereich Bundeskinderschutzgesetz, auch wenn sich dies in der Umsetzung schwierig gestalten würde.

 

Auch Herr Limbach begrüßte für den Bereich Sport die einheitliche Vereinbarung, rechnet jedoch bezüglich der Masse an Ehrenamtlern im Sportbereich mit einer Umsetzungsphase von ca. 2 Jahren.

 

Auf Nachfrage von Frau Schöttgen erläuterte Herr Giese, dass in den Vereinen eine Person zur Registrierung der Führungszeugnisse und zur Umsetzung der Vereinbarung gewählt werde, welche vertraulich unter Wahrung des Datenschutzes mit den Daten der Vereinsmitglieder umgehen werde. Das Führungszeugnis wird von den betroffenen Ehrenamtlern selbst angefordert und dem „Vereinbarungsbeauftragten“ des Vereins zur Einsicht vorgelegt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig: