Protokoll:

Der Antrag und die Anfrage  der Kreistagsfraktion der UWG sowie die Anfrage der Kreistagsfraktion der  SPD sind als Anlage beigefügt.

 

Allgemeiner Vertreter des Landrates Jürgen Steinmetz berichtete, dass heute Morgen die  Schließung des Seniorenwohnparks Meerbusch und des Seniorenheims Medina Meerbusch zum 30.11.2013 verfügt worden sei. Die Verfügung der Schließung erfolgte nach entsprechender Anhörung der Betreiber.
Er betonte, dass es sich hier um einen Einzelfall handele.
Der Rhein- Kreis Neuss  verfüge ansonsten über eine gute Heimlandschaft mit einer hohen Qualität in der Versorgung seiner Bewohner.

 

Die beiden angesprochenen Einrichtungen haben seit Mitte 2012 unter verstärkter Beobachtung der Heimaufsicht gestanden, nachdem dort quantitative und qualitative Mängel in der Versorgung der Bewohner aufgefallen waren.

Die weitere Erläuterung des Sachverhaltes entspricht weitestgehend der hierzu veröffentlichten Pressemitteilung, welche als Anlage dem Protokoll  beigefügt ist.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz dankte besonders Herrn Mertens, Herrn Böhme und Frau Schiffer von der Heimaufsicht im Sozialamt des Rhein- Kreises Neuss  sowie Herrn Stutz und Frau Mierisch vom Gesundheitsamt des Rhein- Kreises Neuss.

Diese hätten zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten sowie am Wochenende Kontrollen durchgeführt und hier einen besonders engagierten Einsatz gezeigt.

Er wies darauf hin, dass gegen die heute erlassenen Bescheide des Rhein- Kreises Neuss der Rechtsweg in Form einer Klage möglich sei.

Er erklärte, dass der gegen die Heimaufsicht erhobene Vorwurf der Befangenheit selbstverständlich geprüft worden sei.  Diese  Prüfung habe ergeben, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und vielmehr vollkommen absurd seien.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose betonte, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss in seinen bisherigen Beratungen deutlich gemacht habe, dass er auf eine konsequente Ausübung der Heimaufsicht großen Wert lege. Dies diene einem hohen Qualitätsstandart zum Nutzen der Heime, deren Bewohner und deren Mitarbeiter und spiegele sich darin wider, dass bislang keine größeren Missstände kreisweit vorgekommen seien.
Auch wenn die nun vorgenommene Schließung ein erstmalig vorgenommener Prozess sei, so entspreche er doch den bislang vertretenen politischen Prinzipien des Rhein- Kreises Neuss.

 

Kreistagsmitglied Widdekind bedankte sich für die erneute ausführliche Mitteilung durch Allgemeinen Vertreter Jürgen Steinmetz. Bereits in den vergangenen Monaten sei der Ausschuss durch die ausführliche Berichterstattung von Herrn Mertens über alle Details  dieser Angelegenheit informiert gewesen. Auch sie bedankte sich bei Herrn Mertens.
Dem Rhein- Kreis Neuss  sei letztlich  keine andere Möglichkeit geblieben, als die Schließung der Einrichtungen zu verfügen.  Unabhängig von einzelnen Kritikern stünde die Politik hinter der Entscheidung der Verwaltung.

Sie bedauere die Situation, in welcher nun die Bewohner und Angehörigen stünden, gehe aber davon aus, dass der Rhein- Kreis Neuss Hilfe anbieten werde.

 

Kreistagsmitglied Servos schloss sich dem Dank an. Sie frage sich, was nun aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen werde.
Weiterhin fragte sie, ob die mangelhafte Versorgung auch strafrechtliche Konsequenzen habe.

Sie sehe es als schwierig an, die Bewohner in eine fremde Stadt umzusiedeln.
Sie bat um Auskunft, ob andere Heimaufsichten, in deren Zuständigkeitsbereich die Marseille-Kliniken Einrichtungen betreiben, über die Vorgänge im Rhein-Kreis Neuss informiert würden.

 

Kreistagsmitglied Carsten Thiel erklärte, die Kreistagsfraktion der UWG habe vergangenen Samstag aus  einem Pressebericht erfahren, dass sich die Zustände in dem Pflegeheim Medina seit 8 Monaten nicht verbessert haben.  Daraufhin habe man den Antrag für den Sozial- und Gesundheitsausschuss formuliert, das Heim solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt, am besten sofort, geschlossen werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass 36 Mal geprüft werden müsse, bis eine Einrichtung geschlossen werde. Es stelle sich zudem die Frage, ob die Marseille- Gruppe das Heim an einen anderen Träger innerhalb ihrer Gruppe abgeben könne, insbesondere, da bereits Verkaufsabsichten bekannt gewesen seien. 

 

Kreistagsmitglied Kresse zeigte sich sehr zufrieden mit der Vorgehensweise der Verwaltung. Leider hätten solche Maßnahmen einen entsprechend langen Vorlauf. Es handele sich um einen massiven Eingriff, welcher entsprechend rechtssicher vorbereitet werden müsste. Fehler im Verwaltungshandeln könne er nicht erkennen.
Auch er fühle sich durch die Verwaltung in den vergangenen Monaten in dieser Angelegenheit ausreichend und gut informiert, so dass er die Entscheidung vom heutigen Tag nachvollziehen könne.
Er sehe allerdings keine Verantwortung des Kreises hinsichtlich des Verbleibes der Mitarbeiter. Dies sei Aufgabe des Trägers.

 

Auch Kreistagsmitglied Rossellen bestätigte, dass die Politik in den letzten Sitzungen ausführlich über die Situation informiert worden sei. Die Schließung der Einrichtungen sei ein nun notwendiger Schritt gewesen. Auch er würde sich wünschen, dass der Kreis nicht nur bezüglich der Unterbringung der Bewohner Hilfestellung leistet, sondern sich auch für die Mitarbeiter einsetzt.

 

Kreistagsmitglied Kallen bat um Auskunft, warum die Knappschaft anlässlich der Prüfergebnisse des MDK die Versorgungsverträge noch nicht gekündigt habe.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz nahm Stellung zu den aufgeworfenen Fragen:
Er informierte zunächst darüber, dass derzeit zwei Strafverfahren in Zusammenhang mit den Einrichtungen bekannt seien.


Nicht bekannt sei, wie viel Personal dort derzeit im Einsatz sei.


Man werde selbstverständlich den Bewohnern und soweit möglich auch den Mitarbeitern Hilfe anbieten. Die Aufgaben des Trägers könne man an dieser Stelle aber nicht übernehmen.


Bezüglich des Einwandes, dass es so lange gedauert habe, bis man die Schließung verfügt habe, bestätigte er die Auffassung von Kreistagsmitglied Kresse. Das Gesetz gebe ein Procedere vor. Hieran müsse man sich als Verwaltung halten. Der Abwägungsprozess sei zudem sehr schwierig.
Alle Möglichkeiten, welche das Wohn- und Teilhabegesetz in solchen Fällen bietet, seien ausgeschöpft worden.


Er habe mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gesprochen. Möglicherweise erfolge eine überregionale Information von dort aus. Der Rhein- Kreis Neuss  werde hier jedoch nicht aktiv auf die Heimaufsichten anderer Städte oder Kreise zugehen.

 

Dass die Marseille-Gruppe den Betrieb mit einem anderen, der eigenen Gruppe zugehörigen Betreiber weiter führt, wäre unter Umständen zulässig. Hier müssten dann die Prüfungen der Heimaufsicht neu ansetzen.

 

Mit der Untersagungsverfügung habe man eine wichtige Grundlage zur außerordentlichen Kündigung des Versorgungsvertrages geliefert. Es handele sich aber hierbei um ein eigenes Verfahren der Knappschaft.

 

Kreistagsmitglied Carsten Thiel fragte, was geschehen würde, wenn sich das gesamte Personal der Einrichtungen nun gleichzeitig krank melden würde. Er gehe davon aus, dass viele nun nicht mehr bestrebt seien dort zu arbeiten.  Er bat um Auskunft, ob der Rhein- Kreis Neuss  dann dorthin Personal entsenden würde.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Abwicklung Aufgabe des Betreibers sei. Dies sei auch entsprechend in die Verfügung aufgenommen.