Sitzung: 12.09.2013 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Protokoll:
Der Antrag und die Anfrage der Kreistagsfraktion der UWG sowie die Anfrage der Kreistagsfraktion der SPD sind als Anlage beigefügt.
Allgemeiner
Vertreter des Landrates Jürgen Steinmetz berichtete, dass heute Morgen die Schließung des Seniorenwohnparks Meerbusch
und des Seniorenheims Medina Meerbusch zum 30.11.2013 verfügt worden sei. Die
Verfügung der Schließung erfolgte nach entsprechender Anhörung der Betreiber.
Er betonte, dass es sich hier um einen Einzelfall handele.
Der Rhein- Kreis Neuss verfüge ansonsten
über eine gute Heimlandschaft mit einer hohen Qualität in der Versorgung seiner
Bewohner.
Die beiden
angesprochenen Einrichtungen haben seit Mitte 2012 unter verstärkter
Beobachtung der Heimaufsicht gestanden, nachdem dort quantitative und qualitative
Mängel in der Versorgung der Bewohner aufgefallen waren.
Die weitere Erläuterung des Sachverhaltes entspricht weitestgehend der hierzu veröffentlichten Pressemitteilung, welche als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.
Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz dankte besonders Herrn Mertens, Herrn Böhme und Frau Schiffer von der Heimaufsicht im Sozialamt des Rhein- Kreises Neuss sowie Herrn Stutz und Frau Mierisch vom Gesundheitsamt des Rhein- Kreises Neuss.
Diese hätten zu
verschiedenen Tages- und Nachtzeiten sowie am Wochenende Kontrollen
durchgeführt und hier einen besonders engagierten Einsatz gezeigt.
Er wies darauf
hin, dass gegen die heute erlassenen Bescheide des Rhein- Kreises Neuss der
Rechtsweg in Form einer Klage möglich sei.
Er erklärte, dass der gegen die Heimaufsicht erhobene Vorwurf der Befangenheit selbstverständlich geprüft worden sei. Diese Prüfung habe ergeben, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und vielmehr vollkommen absurd seien.
Ausschussvorsitzender
Dr. Klose betonte, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss in seinen
bisherigen Beratungen deutlich gemacht habe, dass er auf eine konsequente
Ausübung der Heimaufsicht großen Wert lege. Dies diene einem hohen
Qualitätsstandart zum Nutzen der Heime, deren Bewohner und deren Mitarbeiter
und spiegele sich darin wider, dass bislang keine größeren Missstände kreisweit
vorgekommen seien.
Auch wenn die nun vorgenommene Schließung ein erstmalig vorgenommener Prozess
sei, so entspreche er doch den bislang vertretenen politischen Prinzipien des
Rhein- Kreises Neuss.
Kreistagsmitglied
Widdekind bedankte sich für die erneute ausführliche Mitteilung durch
Allgemeinen Vertreter Jürgen Steinmetz. Bereits in den vergangenen Monaten sei
der Ausschuss durch die ausführliche Berichterstattung von Herrn Mertens über
alle Details dieser Angelegenheit
informiert gewesen. Auch sie bedankte sich bei Herrn Mertens.
Dem Rhein- Kreis Neuss sei
letztlich keine andere Möglichkeit
geblieben, als die Schließung der Einrichtungen zu verfügen. Unabhängig von einzelnen Kritikern stünde die
Politik hinter der Entscheidung der Verwaltung.
Sie bedauere die Situation, in welcher nun die Bewohner und Angehörigen stünden, gehe aber davon aus, dass der Rhein- Kreis Neuss Hilfe anbieten werde.
Kreistagsmitglied
Servos schloss sich dem Dank an. Sie frage sich, was nun aus den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen werde.
Weiterhin fragte sie, ob die mangelhafte Versorgung auch strafrechtliche
Konsequenzen habe.
Sie sehe es als
schwierig an, die Bewohner in eine fremde Stadt umzusiedeln.
Sie bat um Auskunft, ob andere Heimaufsichten, in deren Zuständigkeitsbereich
die Marseille-Kliniken Einrichtungen betreiben, über die Vorgänge im
Rhein-Kreis Neuss informiert würden.
Kreistagsmitglied Carsten Thiel erklärte, die Kreistagsfraktion der UWG habe vergangenen Samstag aus einem Pressebericht erfahren, dass sich die Zustände in dem Pflegeheim Medina seit 8 Monaten nicht verbessert haben. Daraufhin habe man den Antrag für den Sozial- und Gesundheitsausschuss formuliert, das Heim solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt, am besten sofort, geschlossen werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass 36 Mal geprüft werden müsse, bis eine Einrichtung geschlossen werde. Es stelle sich zudem die Frage, ob die Marseille- Gruppe das Heim an einen anderen Träger innerhalb ihrer Gruppe abgeben könne, insbesondere, da bereits Verkaufsabsichten bekannt gewesen seien.
Kreistagsmitglied
Kresse zeigte sich sehr zufrieden mit der Vorgehensweise der Verwaltung. Leider
hätten solche Maßnahmen einen entsprechend langen Vorlauf. Es handele sich um
einen massiven Eingriff, welcher entsprechend rechtssicher vorbereitet werden
müsste. Fehler im Verwaltungshandeln könne er nicht erkennen.
Auch er fühle sich durch die Verwaltung in den vergangenen Monaten in dieser
Angelegenheit ausreichend und gut informiert, so dass er die Entscheidung vom
heutigen Tag nachvollziehen könne.
Er sehe allerdings keine Verantwortung des Kreises hinsichtlich des Verbleibes
der Mitarbeiter. Dies sei Aufgabe des Trägers.
Auch
Kreistagsmitglied Rossellen bestätigte, dass die Politik in den letzten
Sitzungen ausführlich über die Situation informiert worden sei. Die Schließung
der Einrichtungen sei ein nun notwendiger Schritt gewesen. Auch er würde sich
wünschen, dass der Kreis nicht nur bezüglich der Unterbringung der Bewohner
Hilfestellung leistet, sondern sich auch für die Mitarbeiter einsetzt.
Kreistagsmitglied Kallen bat um Auskunft, warum die Knappschaft anlässlich der Prüfergebnisse des MDK die Versorgungsverträge noch nicht gekündigt habe.
Allgemeiner
Vertreter Jürgen Steinmetz nahm Stellung zu den aufgeworfenen Fragen:
Er informierte zunächst darüber, dass derzeit zwei Strafverfahren in
Zusammenhang mit den Einrichtungen bekannt seien.
Nicht bekannt sei, wie viel Personal dort derzeit im Einsatz sei.
Man werde selbstverständlich
den Bewohnern und soweit möglich auch den Mitarbeitern Hilfe anbieten. Die
Aufgaben des Trägers könne man an dieser Stelle aber nicht übernehmen.
Bezüglich des Einwandes, dass
es so lange gedauert habe, bis man die Schließung verfügt habe, bestätigte er
die Auffassung von Kreistagsmitglied Kresse. Das Gesetz gebe ein Procedere vor.
Hieran müsse man sich als Verwaltung halten. Der Abwägungsprozess sei zudem sehr
schwierig.
Alle Möglichkeiten, welche das Wohn- und Teilhabegesetz in solchen Fällen
bietet, seien ausgeschöpft worden.
Er habe mit dem Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gesprochen. Möglicherweise
erfolge eine überregionale Information von dort aus. Der Rhein- Kreis
Neuss werde hier jedoch nicht aktiv auf
die Heimaufsichten anderer Städte oder Kreise zugehen.
Dass die Marseille-Gruppe den Betrieb mit einem anderen, der eigenen Gruppe zugehörigen Betreiber weiter führt, wäre unter Umständen zulässig. Hier müssten dann die Prüfungen der Heimaufsicht neu ansetzen.
Mit der Untersagungsverfügung habe man eine wichtige Grundlage zur außerordentlichen Kündigung des Versorgungsvertrages geliefert. Es handele sich aber hierbei um ein eigenes Verfahren der Knappschaft.
Kreistagsmitglied Carsten Thiel fragte, was geschehen würde, wenn sich das gesamte Personal der Einrichtungen nun gleichzeitig krank melden würde. Er gehe davon aus, dass viele nun nicht mehr bestrebt seien dort zu arbeiten. Er bat um Auskunft, ob der Rhein- Kreis Neuss dann dorthin Personal entsenden würde.
Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Abwicklung Aufgabe des Betreibers sei. Dies sei auch entsprechend in die Verfügung aufgenommen.