Protokoll:

Da die Vorlage des Rhein-Kreises Neuss an das Umweltministerium in der Einladung versehentlich nicht vollständig abgedruckt war, wird diese der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass es sich bei den Flächen im Naturschutzgebiet um Grünland handele. Daher sei ziemlich sicher, dass alle interessanten, niedrig wachsenden Kräuter von vorneherein durch die Düngung vernichtet würden.

 

Beiratsmitglied Grimbach bat um Informationen darüber, wo im Naturschutzgebiet noch Gülle aufgebracht werden dürfe. Er halte verschiedene Aussagen von Herrn Otulak für überzogen. Dennoch sei interessant, wo, wie häufig und in welcher Menge Gülle aufgebracht werde. Nitratgaben förderten die Ubiquisten. Hierzu gebe es gute Angaben bei Ellenberg. Da man aber die mageren, ein- und zweischürigen Wiesen fördern müsse, sei wichtig, dass dies beachtet werde.

 

Herr Schmitz erklärte, dass es hier um das Naturschutzgebiet Rheinaue, nicht Grind gehe. Genau aus den dargelegten Gründen werbe der Rhein-Kreis Neuss Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten ein. Dies seien jedoch zweiseitige Verträge, die oft einer gewissen Zeit bedürften.

 

Herr Große erläuterte, dass hier dien rechtliche und die naturschutzfachliche Frage unterschieden werden müsse.

Naturschutzfachlich führe eine Düngung zur Artenverarmung in der Grünlandgesellschaft. Der Schutzzweck sehe auch artenreiches Grünland vor.

Man habe derzeit etwa 40 Hektar Grünland unter Vertrag. Diese beinhalteten den Verzicht auf Gülle und Biozide sowie die Vorgabe von Schnittzeitpunkten.

Auf den übrigen Flächen sei generell die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung zugelassen. Diese Festsetzung verbiete zwar den Einsatz von Klärschlamm, lasse jedoch das Ausbringen von Gülle zu. Menge und Ausbringung von Gülle richte sich nach der Gülleverordnung.

 

Der Vorsitzende betonte, dass dies langfristig nicht Ziel im Naturschutzgebiet sein könne. Also seien weitere Verträge abzuschließen.

 

Herr Große wie nochmals darauf hin, dass man etwa 40 Hektar Fläche bereits unter Vertrag habe. Dies entspreche etwa einem Viertel des Gebietes. Man arbeite an der Einwerbung weiterer Verträge. In diesem Zusammenhang würden Ausfallentschädigungen an die bewirtschafteten Landwirte gezahlt.

Falls man ohne Verträge im Weg von Verboten versuche, dieses Ziel zu erreichen, ergebe sich eine Entschädigungspflicht auf Grund der Einschränkungen der Verfügungsmöglichkeiten.

 

Beiratsmitglied Arndt verwies auf die aktuellen Diskussionen um die Gülleaufbringung auch im Zusammenhang mit der Grundwasserqualität. Dies sei bereits ein Grund, hier aktiv zu werden, auch gegen Entschädigung.

 

Beiratsmitglied Grimbach sprach sich für eine verknüpfte Sichtweise von Wasser- und Naturschutz aus. Spreche man von Extensivierung, müsse man auch darüber nachdenken, die Düngung in Wassereinzugsbereichen herunterzufahren. Auf der anderen Seite dürften auch die Landwirte nicht vergessen werden, die mit immer höheren Auflagen wirtschaften müssten und für die es immer schwieriger und unrentabler werde. Die Gesamtproblematik werde man heute nicht klären können. Klar sei aber, dass bei einem vermehrten Einsatz von Gülle die wertvollsten und seltensten Arten zu Gunsten von Ubiquisten verdrängt würden.

 

Herr Schmitz betonte unter Verweis auf die Erläuterungen von Herrn Große, dass genau dies der Grund sei, aus welchem man Verträge mit den bewirtschafteten Landwirten abschließe.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass es ihres Erachtens an der Zeit sei, die Landschaftsplanung zu überdenken und neben einem Klärschlammverbot auch ein Gülleverbot festzusetzen.

 

Beiratsmitglied Kremer verdeutlichte, dass im Rheinvorland ausgebrachte Gülle nicht ins geförderte Trinkwasser gelangen könne.

 

Beiratsmitglied Heusgen wies darauf hin, dass es im Bereich Grind eine Wasserschutz-Kooperation gebe, in der die Höchstmengen für Gülle festgelegt würden. Dies seien völlig andere Werte, als in den Lehmplatten. Es werde sehr wohl gehandelt.

 

Der Vorsitzende betonte, dass das Ausbringen von Gülle im Naturschutzgebiet gleichwohl zu einer Artenverarmung führe. Früher seien dies Wiesen mit einem phantastischen Reichtum an Blütenpflanzen gewesen. Dies habe sich durch Düngung und Mehrfache Mahd geändert. Reste der früheren Artenvielfalt hätten sich auf den nicht gedüngten Deichen gehalten. Dies könnten Ausgangspunkte sein, eine Wiederbesiedlung sei jedoch bei einer Beibehaltung der Düngung auf lange Sicht nicht zu erreichen.