Protokoll:

Frau Hugo-Wissemann würde es begrüßen, wenn sich mehr Landwirte beim Kreiskulturlandschaftsprogramm beteiligen würden, damit die angestrebten Ziele des Natur –und Landschaftsschutzes auf größerer Fläche umgesetzt werden können. Herr Dr. Kalthoff fragt, wer die Einhaltung der Vorgaben aus der Dünge-Verordnung überprüfe. Herr Mankowsky antwortet, dass dafür die Landwirtschaftskammer NRW zuständig sei. Herr Große betont, dass die Düngung mit Gülle auf der betreffenden Fläche rechtlich zulässig sei. Er informiert, dass im Naturschutzgebiet „Rheinaue“ bis dato ca. 25 % der Fläche unter Vertragsnaturschutz stünden und dass nur auf diesen Flächen der Gülleeinsatz verboten sei. Herr Große fügt hinzu, dass es unter naturschutzfachlichen Aspekten selbstverständlich wünschenswert sei, z. B. bei den Magerstandorten die Flächenanteile zu vergrößern. Herr Markert spricht nochmals den Zusammenhang Nitrat und Grundwasser an. Herr Wappenschmidt informiert aus Sicht der Landwirtschaft. So würden für den Vertragsnaturschutz keine Bonuszahlungen geleistet, sondern lediglich die Minderleistungen ersetzt. Zudem müsse immer die Nutzung der Fläche beachtet werden, so vertrügen sich z. B. Milchkuhhaltung und Düngerverzicht nicht. Frau Hugo-Wissemann regt an, weiterhin Möglichkeiten zu suchen, den Vertragsnaturschutz in den Naturschutzgebieten zu fördern.