Beschluss:

Der Kulturausschuss stimmte den Änderungen der Planungen einschließlich des Zeitplans bei zwei Enthaltungen ausdrücklich zu.


Protokoll:

Herr Radmacher regte an, dass der Archiverweiterungsbau in Dormagen-Zons, soweit möglich, im öffentlichen Teil behandelt werden solle, so dass der TOP im nicht-öffentlichen Teil entfallen könne. Hiergegen erhoben sich keine Bedenken.

 

Herr Lonnes erläuterte einführend, dass im gemeinsamen Gespräch mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dormagen und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege am 16.10.2013 deutlich geworden sei, dass der vom Rhein-Kreis Neuss vorgelegte und vom Kulturausschuss bereits befürwortete Entwurf keine Zustimmung erhalten werde. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege habe Bedenken hinsichtlich der Materialität des Daches, der Ausgestaltung der Dachkante, der Fassadengestaltung und Fensteranordnung vorgetragen. Im Gespräch mit Herrn Bürgermeister Hoffmann, weiteren Vertretern der Stadt Dormagen und der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen am 24.10.2013 sei man übereingekommen, den Standort des Gebäudes auf dem Grundriss des ehemaligen Klosters mit der geplanten Gebäudekubatur und Höhenstruktur beizubehalten und eine Überarbeitung der Fassaden- und Dachgestaltung vorzunehmen.

 

Anschließend stellte Herr Baumeister den überarbeiteten Entwurf des Archiverweiterungsbaus für den Standort Zons vor. Der Bau solle eine helle Putzfassade erhalten, welche die Fassade besser vom Dach abgrenze. Das Dach solle aus Schieferplatten gefertigt werden. Es sind stehende Fenster vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen bzw. in Dreiergruppen angeordnet seien (Anlagen 1 und 2). Bei der Aufteilung innerhalb des Gebäudes sei noch eine Anpassung der Räumlichkeiten hinsichtlich der Fensteranordnung vorzunehmen. Der Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) sei mit der überarbeiteten Planung für die Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Dormagen am 14.11.2013 noch fristgerecht eingebracht worden, damit der Einleitungsbeschluss erwirkt werden könne. Die letzten Mieter zögen voraussichtlich im März 2014 aus, anschließend könne die archäologische Untersuchung des Geländes erfolgen.

 

Herr Radmacher bedauerte, dass der ursprüngliche Entwurf nicht zur Ausführung komme, stellte aber klar, dass seine Fraktion dem Entwurf und dem geplanten Zeitplan ausdrücklich zustimme, auch wenn die SPD-Fraktion dem Vorhaben möglicherweise kritisch gegenüber stehe und hierzu eine Reihe Fragen in den Kreisausschuss eingebracht habe.

 

Frau Stephan-Gellrich fragte nach, ob der Kreis bei dem neuen Entwurf dem Wunsch der Denkmalbehörde nach einem Dachüberstand nachgekommen sei, welche Kostenfolgen die Änderungen nach sich zögen und ob der nun vorgelegte Entwurf die Zustimmung der Denkmalbehörde erhalten habe.

 

Herr Baumeister bestätigte den vorgesehenen Dachüberstand. Die Kosten einer Putzfassade seien bei Errichtung des Gebäudes günstiger. Bei dem Entwurf seien alle Vorgaben der Gestaltungssatzung für Zons berücksichtigt worden. Ein Termin mit Vertretern der Denkmalbehörde habe noch nicht stattgefunden.

 

Vorsitzender Rehse erklärte ebenfalls sein Bedauern, dass der Entwurf, dem der Kulturausschuss ausdrücklich zugestimmt habe, nochmals überarbeitet werden musste.

 

Herr Brauer verdeutlichte, dass seine Fraktion das Bauvorhaben insbesondere aufgrund der Größe kritisch sehe. Er fragte an, ob bereits statische Berechnungen auch im Hinblick auf die Grundwasser- und Hochwassergefährdung durchgeführt worden seien.

 

Herr Baumeister legte dar, dass nach dem Erwirken des Einleitungsbeschlusses und dem Grundstückserwerb eine Statik in Auftrag gegeben werden könne.

 

Herr Lonnes ergänzte, dass der Archiverweiterungsbau eine weiße Wanne erhalten werde, die in der Kostenschätzung nach DIN 276 bereits berücksichtigt worden sei. Das letzte Hochwasser habe es in Zons im Jahr 1926 gegeben, als noch kein Deich gebaut gewesen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ingenhoven erklärte Herr Baumeister, dass in der Dachfläche Dachfenster vorgesehen seien, die aber optisch kaum wahrnehmbar seien.

 

Herr Kehrberg stellte fest, dass mehr als die Hälfte der Fassade Fensterfläche ausmache und dort keine Lagerfläche entstehen könne.

 

Herr Baumeister legte dar, dass Archivgüter lichtempfindlich seien und diese im Untergeschoss, welches größer als das oberirdische Gebäude sei, untergebracht würden. Im oberirdischen Gebäude seien Büros, Werkstatt, Anmeldung und ein kombinierter Lesesaal und Ausstellungsraum vorgesehen.

 

Vorsitzender Rehse wies darauf hin, dass der überarbeitete Entwurf bereits im Kulturausschuss der Stadt Dormagen vorgestellt und dort einstimmig begrüßt wurde.

 

Herr Radmacher bat darum, dass der Beschluss des Kulturausschusses dahingehend gefasst werde, dass der Kulturausschuss den Änderungen der Planung einschließlich des Zeitplanes für die Umsetzung ausdrücklich zustimme.