Beschluss:

a)     Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der Beteiligung zur 6. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen – .

b)     Der Kreistag beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. Änderung des LP II – Dormagen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 19.11.2013 als Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig