Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer nahm Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung und erkundigte sich nach Rückfragen aus dem Ausschuss.

 

Ausschussmitglied Weyen bat um Beantwortung der Frage, ob es im Vorfeld der Umbaumaßnahmen am Kaarster Kreuz fachliche Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb und den betroffenen Städten und Gemeinden gegeben habe. Nach seinem Kenntnisstand sei zumindest die Stadt Meerbusch informell nur unzureichend eingebunden gewesen.

 

Landrat Petrauschke zeigte Verständnis für den Unmut der Verkehrsteilnehmer, insbesondere für den der Berufspendler über die baustellenbedingten Beeinträchtigungen und Behinderungen auf der A 57, der A 52 und der A 44. Die Zuständigkeit sowohl für die Planung als auch für die Ausführung liege jedoch ausschließlich beim Landesbetrieb, der allein für das jeweilige Baustellenmanagement vor Ort verantwortlich sei. Nachdem der Umbau des Kaarster Kreuzes bereits unlängst Thema im Landtag gewesen sei, habe Landesverkehrsminister Groschek eine Veranstaltung vor Ort mit Landespolitikern der hiesigen Region angekündigt. Zu der von Ausschussmitglied Weyen gestellten Anschlussfrage zur Umleitungsbeschilderung informierte Landrat Petrauschke den Ausschuss, dass die vom Landesbetrieb erarbeiteten Umleitungsstrecken in enger Abstimmung mit den Straßenverkehrsämtern der betroffenen Städte ausgeschildert seien. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass aufgrund straßenrechtlicher Bestimmungen die Baulastträger betroffener öffentlicher Straßen verpflichtet seien, Verkehrsumleitungen auf ihren Straßen zu dulden.

 

Ausschussmitglied Drüll brachte seinen Ärger darüber zum Ausdruck, dass der Landesbetrieb auf vereinzelte Eingaben aus der Bürgerschaft nicht oder nur unzureichend reagiere. Seine persönliche Erfahrung in der Kommunikation mit dieser Behörde sei leider negativ. Auf entsprechende Hinweise über die teils unzulängliche Umleitungsstreckenführung im Bereich Holzbüttgen habe man dortigerseits nicht reagiert.

 

Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 6.1 lagen nicht vor.