Sitzung: 19.02.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/2996/XV/2014
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Fischer nahm Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung
und erkundigte sich nach Rückfragen aus dem Ausschuss.
Ausschussmitglied Weyen bat um Beantwortung der Frage, ob es im
Vorfeld der Umbaumaßnahmen am Kaarster Kreuz fachliche Abstimmungen zwischen
dem Landesbetrieb und den betroffenen Städten und Gemeinden gegeben habe. Nach
seinem Kenntnisstand sei zumindest die Stadt Meerbusch informell nur
unzureichend eingebunden gewesen.
Landrat Petrauschke zeigte Verständnis für den Unmut der
Verkehrsteilnehmer, insbesondere für den der Berufspendler über die
baustellenbedingten Beeinträchtigungen und Behinderungen auf der A 57, der A 52
und der A 44. Die Zuständigkeit sowohl für die Planung als auch für die
Ausführung liege jedoch ausschließlich beim Landesbetrieb, der allein für das
jeweilige Baustellenmanagement vor Ort verantwortlich sei. Nachdem der Umbau
des Kaarster Kreuzes bereits unlängst Thema im Landtag gewesen sei, habe
Landesverkehrsminister Groschek eine Veranstaltung vor Ort mit Landespolitikern
der hiesigen Region angekündigt. Zu der von Ausschussmitglied Weyen
gestellten Anschlussfrage zur Umleitungsbeschilderung informierte Landrat Petrauschke den Ausschuss, dass die vom Landesbetrieb erarbeiteten
Umleitungsstrecken in enger Abstimmung mit den Straßenverkehrsämtern der betroffenen
Städte ausgeschildert seien. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass aufgrund
straßenrechtlicher Bestimmungen die Baulastträger betroffener öffentlicher
Straßen verpflichtet seien, Verkehrsumleitungen auf ihren Straßen zu dulden.
Ausschussmitglied Drüll brachte seinen Ärger darüber zum Ausdruck,
dass der Landesbetrieb auf vereinzelte Eingaben aus der Bürgerschaft nicht oder
nur unzureichend reagiere. Seine persönliche Erfahrung in der Kommunikation mit
dieser Behörde sei leider negativ. Auf entsprechende Hinweise über die teils
unzulängliche Umleitungsstreckenführung im Bereich Holzbüttgen habe man
dortigerseits nicht reagiert.
Weitere
Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 6.1 lagen nicht vor.