Sitzung: 13.02.2014 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2971/XV/2014
Beschluss:
1. Der Antrag zum Umgang mit dem Wegfall des
Wohnraumsicherungszuschlages wird in den Hauptantrag aufgenommen.
Bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und FDP abgelehnt
2. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt den neuen Richtwerten
entsprechend der Vorlage zu.
Bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD, UWG und Bündnis 90 / Die Grünen und einer
Stimmenthaltung angenommen
3. Leistungsberechtigte sollen nach Erhalt einer Aufforderung zur
Kostensenkung ihre Bemühungen um eine Kostensenkung erst nach 3 Monaten nachweisen
müssen.
Bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig angenommen.
Protokoll:
Allgemeiner
Vertreter Steinmetz verwies zunächst auf die ausführliche Vorlage in der
letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Dieser letzten Sitzung
waren die Vorstellung des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels bei den
Städten und Gemeinden sowie bei den Wohnungsbauverbänden voraus gegangen.
Weder
bei den Städten und Gemeinden noch bei den Wohnungsbauverbänden habe es
Widerspruch bezüglich der ermittelten Mietobergrenzen gegeben.
Die
Mietobergrenzen seien im Durchschnitt um ca. 5 % angehoben worden. Er hoffe,
dass dies insbesondere die Situation bei den Mietern kleinerer Wohnungen
verbessern werde. Daher sei es wichtig, die neuen Werte schnellstmöglich in
Kraft zu setzen. Die Umsetzung sei für den 01.04.2014 vorgesehen.
Kreistagsabgeordneter
Bartsch sah den neuen Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel als richtigen
Schritt an. Er begrüße zudem die Änderungen in der Methodik, insbesondere die noch
zielgenauere Clusterbildung. Es sei zudem wichtig gewesen, die
Wohnungsbauverbände einzubeziehen, welche bestätigt haben, dass entsprechender
Wohnraum vorhanden sei.
Er leitet
über auf den SPD-Antrag bezüglich der indexbezogenen Fortschreibung der
Mietobergrenzen.
Kreistagsabgeordneter
Kallen begrüßte diese vorgeschlagene indexbezogene Fortschreibung, hielt es
aber für bedenklich, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt hier rechtlich zu
binden.
Kreistagsabgeordneter
Haag sah es als problematisch an, dass die Mietobergrenzen Einfluss auf die
Entwicklung der Mieten haben. Viele Vermieter
orientierten sich an den Mietobergrenzen. Man müsse schließlich auch die
Situation der Menschen mit geringem Einkommen betrachten, welche keine
Leistungen nach dem SGB II beziehen und denen es dadurch ebenfalls immer
schwerer fallen werde, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Hier müsse es in der
Zukunft Konzepte für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums geben.
Kreistagsabgeordneter
Rosellen würde ebenfalls eine Anpassung der Mietobergrenzen ohne Neuerhebung
sowohl aus finanziellen als auch aus zeitlichen Gründen begrüßen. Gleichzeitig
sah er es aber auch als sinnvoll an, zunächst die weitere Entwicklung der
Rechtsprechung auf diesem Gebiet abzuwarten.
Kreistagsabgeordneter
Kallen bestätigte, dass die Mietobergrenzen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
haben. Eine frühzeitige Festlegung auf eine weitere Steigerung würde eine
Spirale nach oben zusätzlich begünstigen.
Kreistagsabgeordneter
C. Thiel wertete die Anhebung der Mietobergrenzen zwar als richtigen Schritt,
es blieben aber verschiedene Kritikpunkte an dem Konzept offen.
Kreistagsabgeordneter
Bartsch sah es als unproblematisch an, dass eine Beschlussfassung über die
indexindizierte Anpassung erst erfolgt, wenn die Fortschreibung ansteht.
Allgemeiner
Vertreter Steinmetz fasste als Diskussionsergebnis zusammen, dass die
Fortschreibung des Mietspiegels in 2015 wieder auf die Tagesordnung gesetzt
wird und dass Einvernehmen bestehe, dann nach Möglichkeit eine indexindizierte
Fortschreibung vorzunehmen.
Kreistagsabgeordnete
Stein-Ulrich erläuterte den Antrag auf Ausdehnung der Fristen für
Kostensenkungsaufforderungen.
Der Antrag wurde so verstanden, dass den Leistungsberechtigten die Frist zum
Nachweis ihrer Bemühungen um eine Kostensenkung auf 6 Monate verlängert werden
soll.
Es folgte eine kontroverse Diskussion aller Fraktionen über den rechtlichen Rahmen
des § 22 Abs. 1 SGB II, die Zumutbarkeit
für einen Leistungsberechtigten gleichzeitig eine Wohnung und eine Arbeit zu
suchen und den Grundsatz des Förderns und Forderns.
Allgemeiner Vertreter Steinmetz schlug schließlich als Kompromiss vor, dass
Leistungsberechtigte nach der Aufforderung zur Kostensenkung nicht bislang 2
sondern künftig 3 Monate als Frist eingeräumt bekommen, die Wohnungssuche
nachzuweisen.
Kreistagsabgeordnete
Stein-Ulrich präzisierte daraufhin den Antrag dahingehend, dass nach dem ersten
Nachweis über die erfolglose Wohnungssuche die Frist zur Kostensenkung erneut
auf 6 Monate festgelegt werden soll.
Allgemeiner
Vertreter Steinmetz machte deutlich, dass hierfür rechtlich kein Spielraum
bestehe und bat darum, den Antrag noch einmal neu zu formulieren.
Es
stünde zudem noch der Antrag zur Entscheidung an, wonach
Kostensenkungsaufforderungen aufgrund des Wegfalls des
Wohnraumsicherungszuschlages zu vermeiden seien.
Hierzu
erläuterte Herr Meisel, dass bei der Erstellung des 1. Schlüssigen Konzeptes
ein Systemwechsel stattgefunden habe. Zuvor waren mit den Mietobergrenzen
Kaltmieten ausgewiesen worden. Die Nebenkosten wurden vollständig übernommen.
Mit Einführung des schlüssigen Konzeptes sei auf Bruttokaltmietobergrenzen
umgestellt worden. Der Wohnraumsicherungszuschlag für Bestandsfälle diente
dazu, die Auswirkungen abzufedern. Letztlich werden hierdurch aber die
Mietobergrenzen unzulässig erhöht. Spätestens mit der Erstellung des neuen
schlüssigen Konzeptes, sei nun hierfür kein Raum mehr. Hier setze man sich
sonst Regressansprüchen des Bundes aus.
Kreistagsabgeordneter
Arndt stellte für seine Fraktion dar, dass die rechtliche Sichtweise irrelevant
sei und es ihm um ein politisches Signal gehe. Man wolle verhindern, dass es aufgrund der
Anpassung der Mietobergrenzen zu Umzügen kommt.
Ausschussvorsitzender
Dr. Klose erinnerte an die Befürchtungen in Zusammenhang mit dem ersten
Schlüssigen Konzept. Zu der damals befürchteten Umzugswelle sei es nicht
gekommen.
Allgemeiner
Vertreter Steinmetz erläuterte, dass zu den Auswirkungen bei der Umsetzung des
ersten Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels keine Zahlen vorgelegt werden
könnten, da es ja auch zwischenzeitlich zu einem Anstieg der Wohnflächengrenzen
und damit höheren Mietobergrenzen gekommen sei. Von den Wohnungsbauunternehmen
sei jedoch im Gespräch bestätigt worden, dass es zu keiner Umzugswelle gekommen
sei.
Eine
Statistik über Widersprüche und Klagen könne dem Protokoll beigefügt werden. Bei
dieser Statistik sei aber zu beachten, dass es sich um alle Themenfelder
innerhalb der Kosten der Unterkunft handelt, d.h. auch Heizkosten, Nebenkosten,
Maklergebühren, Erstausstattung etc. können Inhalte sein.
(Anmerkung: Die Statistik ist als Anlage beigefügt. Die Statistik weist die monatlichen
Bestände an Widersprüchen und Klagen auf, nicht die Zu- oder Abgänge.)
Kreistagsabgeordneter
Haag stellte heraus, dass man mit dem Antrag lediglich für die kleine Gruppe
von Leistungsberechtigten, welche durch die neuen Mietobergrenzen schlechter
gestellt würden, Härten vermeiden möchte.
Frau
Stein-Ulrich berichtete, dass sie aus ihrer Beratungspraxis heraus bezüglich
der Auswirkungen des Mietspiegels eine andere Wahrnehmung hätte.
Kreistagsabgeordneter
Rossellen zeigte Verständnis für die Intention des Antrags, teilt aber die von
der Verwaltung vorgetragenen rechtlichen Bedenken.
Die
Sitzung wurde auf Wunsch der SPD-Kreistagsfraktion von 18.45 Uhr bis
19.10 Uhr unterbrochen.
Kreistagsabgeordnete
Stein-Ulrich teilte mit, dass man sich bezüglich des Antrages in Zusammenhang
mit den Fristen für Kostensenkungsaufforderungen auf den von Allgemeinen
Vertreter Steinmetz vorgeschlagenen Kompromiss verständigen würde.
Kreistagsabgeordneter
Arndt erklärte, dass man den Antrag bezüglich des Wohnraumsicherungszuschlages
aufrecht erhalten würde. Der Antrag sei im Kontext mit dem Schlüssigen Konzept
zu sehen. Sollte der Antrag nicht positiv beschieden werden, so werde man auch
den Mietobergrenzen nicht zustimmen.
Kreistagsabgeordnete
Stein-Ulrich wies darauf hin, dass aufgrund der Beschlussformulierung eine
Zustimmung zu den neuen Mietobergrenzen automatisch eine Zustimmung zum Wegfall
des Wohnrausicherungszuschlages bedeuten würde.
Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzenden Dr. Klose wurde daher aufgrund des
Vortrages von Kreistagsmitglied Stein-Ulrich ein Abänderungsantrag zum
Ursprungsantrag gestellt.
Allgemeiner
Vertreter Steinmetz wies darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des
Wohnraumsicherungszuschlages für die Verwaltung aufgrund der rechtlichen
Vorbehalte nicht möglich wäre. Ein solcher Beschluss sei rechtswidrig und zu
beanstanden.