Sitzung: 06.11.2008 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/373/2008
Beschluss:
- Gefördert
werden der Neu-, Um- und Anbau sowie der Ersatzbau, der Erwerb eines
Gebäudes und die Anschaffung einer Ersteinrichtung für
Kindertageseinrichtungen im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes.
- Voraussetzungen
für eine Förderung sind die Feststellung eines Bedarfs im Rahmen der
Jugendhilfeplanung und eine Betriebskostenförderung nach dem
Kinderbildungsgesetz.
- Die
Förderung des Jugendamtes beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten.
- Der
Träger darf zum Aufbringen seines Eigenanteils seine Rücklagen für die
Tageseinrichtung einsetzen. Übersteigt die Rücklage den Eigenanteil, so
ist diese vorrangig einzusetzen.
- Eine
Förderung neben einer Investitionsförderung zum Ausbau u3 durch das Land
(RdErl. vom 09.05.2008) ist möglich, wenn die anerkennungsfähigen Kosten
die zuwendungsfähigen Ausgaben aus der Landesförderung übersteigen. Der
Träger ist verpflichtet, die höchstmögliche Förderung beim Land zu
beantragen und den 10 %igen Eigenanteil aufzubringen. Die übersteigenden
Kosten werden nach Maßgabe dieses Beschlusses gefördert.
- Die
Zweckbindung bei Baumaßnahmen beträgt 30 Jahre, bei Ersteinrichtung 10
Jahre.
- Nicht
förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken und die öffentliche
Erschließung.
- Voraussetzung
für die Förderung ist ein Antrag des Trägers vor Beginn der Baumaßnahme.
Es sind folgende Unterlagen einzureichen: Beschreibung und Konzeption des
Vorhabens, Planungsunterlagen, Grundrisspläne, Kosten- und
Finanzierungsplan.
- Bei
der Vergabe von Aufträgen sind die VOB und die VOL zu beachten.
- Der
Träger hat spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme einen
Verwendungsnachweis und auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen
vorzulegen.
Protokoll:
Nach einer kurzen Erläuterung des Tagesordnungspunktes von Herrn Dierselhuis und der Darstellung der Finanzierung, stimmte der Kreisjugendhilfeausschuss ohne weitere Aussprache über die Beschlussvorlage ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig