Sitzung: 20.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2949/XV/2014
Beschluss:
JhA/20142002/Ö4.2
Dem Diakonischen
Werk Rhein-Kreis Neuss e.V. wird auf der Grundlage des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung
für Kindertageseinrichtungen
Ø
für den
Neubau der Kindertageseinrichtung „Dietrich-Bonhöffer-Straße 2 in Korschenbroich-Kleinenbroich
mit 1 Gruppe der Gruppenform I und einer
Gruppe der Gruppenform III mit insgesamt 6 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren und 39 Plätzen für
Kinder ab 3 Jahren ein Zuschuss des Kreisjugendamtes zu den anerkennungsfähigen
Baukosten in Höhe von bis zu 50 % =
605.639,20 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 1.211.278,37 Euro gewährt.
Ø
zu den
anerkennungsfähigen Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % =
46.126,50 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 92.253,00 Euro gewährt.
Die Fördermittel
werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach
Fertigstellung ausgezahlt.
Die Zweckbindung für
die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.
Die Mittel sind im Haushalt
2014 im Produktplan unter dem PSP Element
1.100.060.361.010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes
ausgezahlt.
Protokoll:
Herr Wappenschmidt fand es bedauerlich,
dass sich das Land NRW derart aus der Verantwortung stehle und forderte eine
Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung des Kindertagesstättenneubaus. Herr
Lonnes erklärte, dass man versuchen werde Fördermittel zu erhalten und die nötigen
Anträge bereits gestellt wurden.
Es fanden keine
weiteren Wortmeldungen statt.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss fasste folgenden Beschluss: