Beschluss:


JhA/20142002/Ö3.1

 

1.    Für das Haushaltsjahr 2014 wurden die Pflegesätze (materieller Aufwand und Erziehungsbeitrag) zum 01.01.2014 angehoben, so dass die neuen Pflegesätze ab diesem Zeitpunkt zugrunde zu legen sind.

2.    Für Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten betreut werden, sind die vorgegebenen materiellen Aufwendungen des Vollzeitpflegegeldes als pauschalierte Sozialhilfe zu zahlen.

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan unter dem PSP Element 1.100.060.363.011 eingeplant.

 

 


Protokoll:


Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage und den neuen Erlass vom 03.12.2013 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.

 

Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: