Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes führte in die Thematik ein. Am 29.11.2013 habe im Kreishaus Grevenbroich ein Workshop zum Thema Inklusion stattgefunden, an dem Menschen mit Behinderungen, Vertreter des Rhein-Kreises Neuss sowie der kreisangehörigen Kommunen, der Wohlfahrtsverbände, der Schulen, der kulturellen Einrichtungen und Selbsthilfegruppen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch hatten, welche auch rege genutzt wurde. Dort wurden neben dem Thema Schule, auch die Themenfelder Kultur und Freizeit, Sport, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Pflege und Alter, Gesundheit und Selbsthilfe, Kommunikation sowie Kinder und Jugend beleuchtet. Die Ergebnisse des Workshops seien in den Entwurf des Kreisentwicklungskonzeptes „Inklusion von Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis Neuss“, der an die Mitglieder des Kulturausschusses versandt wurde, eingeflossen.

 

Herr Radmacher wies darauf hin, dass das Kreisentwicklungskonzept auf Grundlage eines Antrages der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen aus dem Jahr 2013 auf den Weg gebracht worden sei und der Kreistag darüber abschließend entscheide. Zuvor solle jedoch eine Beratung der einzelnen Bereiche in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen. Für den Bereich Kultur seien die kulturellen Einrichtungen des Kreises zu betrachten. Hier sollte der Bestand ermittelt und anschließend eine Dringlichkeitsliste aufgestellt werden, welche Maßnahmen zur Schaffung einer inklusiven Einrichtung erforderlich seien.

 

Frau Dr. Flick erklärte, dass das umfangreiche Kreisentwicklungskonzept ein erster guter Schritt sei. Bei den Kultureinrichtungen müsse jedoch berücksichtigt werden, das es sich insbesondere bei dem Kulturzentrum Zons um ein historisches Gebäude handele, dessen Herstellung der Barrierefreiheit schwierig, wenn nicht in Teilen sogar unmöglich sei. Auch stelle sich die Frage der Finanzierung von Umbaumaßnahmen.

 

Frau Schreyeck nahm Bezug auf die Beratungsergebnisse des Workshops „Kultur und Freizeit“ und erklärte, dass dort Ziele und Maßnahmen formuliert worden seien, die teilweise auch ohne allzu großen Aufwand umgesetzt werden könnten, wie z.B. eine geeignete Beschilderung.

 

Herr Wolf wies darauf hin, dass das Projekt Inklusion nicht in einer Wahlperiode zu erledigen sei, es sei vielmehr ein langwieriger Prozess. Gerade für die Herstellung der Barrierefreiheit seien die Kosten enorm. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. geeignete Beschilderungen, seien jedoch durchaus schnell umsetzbar. Es sei zu überlegen, ob die Verwaltung sich zunächst nur ein Gebäude zur Herstellung der Barrierefreiheit vornehme, um bei der Umsetzung Erfahrungen zu sammeln.

 

Frau Fittgen wies darauf hin, dass im Bereich öffentlicher Gebäude bereits einiges verbessert worden sei. Auch sie regte Beschilderungen für sehbehinderte Menschen an, die einfach umzusetzen seien. Hier sollte die Verwaltung gemeinsam mit Behindertenverbänden Maßnahmen überlegen.

 

Herr Lonnes verdeutlichte, die Bezeichnung Kreisentwicklungskonzept impliziere, dass dieses fortgeschrieben und weiterentwickelt werde. Schrittweise sollten Maßnahmen umgesetzt und dazu auch Haushaltsmittel etatisiert werden. Inklusion habe jedoch auch entscheidend mit dem Verhalten und der Einstellung der Menschen zu tun. Der Kreis werde hierzu spezielle Fortbildungsmaßnahmen anbieten. Es sei auch beabsichtigt, für den Freizeit- und Kulturbereich eine Studie zur Bestandsaufnahme der Einrichtungen des Kultur- und Freizeitsektors in Auftrag zu geben.

 

Herr Radmacher schlug vor, dass die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie erarbeite, in der entsprechend der Dringlichkeit die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungszeiträume entweder zunächst beispielhaft für eine Einrichtung oder für alle kulturellen Einrichtungen des Kreises aufgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel müssten dann für die Umsetzung bereit gestellt werden.

 

Alle Fraktionen im Kulturausschuss begrüßten diesen Vorschlag. Herr Jens schlug ergänzend vor, Behindertenvertreter bei der Umsetzung hinzuzuziehen. Herr Lonnes erklärte, dass dies insbesondere für den Archiverweiterungsbau in Zons bereits zugesagt wurde. Vorsitzender Rehse regte an, dass dies auch bei allen anderen Einrichtungen erfolgen sollte.

 

Herr Schmitz empfahl, den Behindertenvertreter des Rhein-Kreises Neuss ebenfalls hinzuzuziehen. Herr Lonnes erklärte, dass die Schwerbehindertenvertretung des Rhein-Kreises Neuss die Aufgabe habe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, die sich im Dienstverhältnis bei Rhein-Kreis Neuss befinden, zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Nach Ansicht von Herrn Schmitz könne das Fachwissen auch im Hinblick auf die Einrichtungen förderlich sein.

 

Vorsitzender Rehse resümierte, dass es ein Anliegen aller Fraktionen des Kulturausschusses sei, dass die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie erarbeite, in der entsprechend der Dringlichkeit die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungszeiträume entweder zunächst beispielhaft für eine Einrichtung oder für alle kulturellen Einrichtungen des Kreises aufgeführt werden. Wichtig sei ein schrittweises Vorankommen im Bereich der Inklusion.