Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies hierzu auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Die Verwaltung habe darin insbesondere eine zusammenfassende Darstellung zu den finanziellen Rahmenbedingungen sowie einen Ausblick auf die Fördersituation der künftigen Jahre gegeben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sei zu befürchten, dass das Fördervolumen im Zeitraum bis zum Jahre 2019 drastisch zurückgefahren werde. Aus der Sitzungsvorlage gehe überdies hervor, dass der Schwerpunkt der Straßenbauförderung zukünftig auf Erhaltungsmaßnahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW fokussiert sei.

 

Ausschussmitglied Dorok unterstrich seine bereits an anderer Stelle vorgetragene Kritik an den beiden Neubaumaßnahmen K 9n und K 37n. Diese beiden Straßenbauprojekte sollten seiner Auffassung nach aus der Beschlussfassung zum Kreisstraßenbauprogramm herausgenommen werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Weyen zur Baureife sowie zur Förderfähigkeit der K 9n erläuterte Landrat Petrauschke, dass beim OVG Münster ein Normenkontrollverfahren bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 281 der Stadt Meerbusch für die K 9n anhängig sei. Dieses Verfahren ändere zunächst jedoch nichts an der Bestandskraft und der Wirksamkeit des die Rechtsgrundlage für die

K 9n darstellenden Bebauungsplanes. Die Rechtsfolgen des seitens des BUND eingereichten Normenkontrollantrages seien nicht mit denen einer Klage (Anmerkung: im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens) zu vergleichen. Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Weyen eingehend führte Landrat Petrauschke aus, dass ungeachtet der maßgeblichen planungsrechtlichen Kriterien auch die sonstigen Voraussetzungen, wie beispielsweise der zur notwendigen Flächensicherung erforderliche Grunderwerb, erfüllt sein müssten, um überhaupt mit dem Bau der Straße beginnen zu können.

 

Im Gegensatz zum Land stelle der Kreis die K 9n und deren notwendige Finanzierung nicht zur Disposition. Die vom Kreistag etatisierten Straßenbaumittel stünden bedarfsabhängig zur Verfügung, wobei evtl. Verschiebungen in der zeitlichen Abfolge innerhalb des Mehrjahresbauprogramms selbstverständlich seien. Im Falle einer ausbleibenden Förderung durch das Land müssten ggf., ähnlich wie bei der K 37n, eine erschließungsabhängige Beteiligung Dritter und eine finanzielle Kompensation über den Kreishaushalt in Betracht gezogen werden. Ungeachtet von solchen Überlegungen bleibe das Land aufgefordert, seiner Verantwortung gegenüber den Gebietskörperschaften nachzukommen, so Landrat Petrauschke.

 

Ausschussmitglied Banse pflichtete der im Erörterungsverlauf geäußerten Kritik an der Bezirksregierung Düsseldorf ausdrücklich bei; unter dem Aspekt der einzufordernden Planungssicherheit sei es nicht hinnehmbar, dass die Bezirksregierung den Kreis bei derart wichtigen Projekten sowohl planungsrechtlich als auch fördertechnisch im Unklaren lasse. Der Unmut der Verwaltung hierüber sei nachvollziehbar und gerechtfertigt.

 

Nach weiterer Aussprache im Ausschuss leitete Ausschussvorsitzender Fischer über zu Tagesordnungspunkt 4.1.