Protokoll:

Zur Eingangsfrage von Ausschussmitglied Dorok, ob es zutreffe, dass die K 9n – wie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Bezirksregierung verlautbart – aufgrund verschiedener Kriterien nicht förderfähig sei, nahm Landrat Petrauschke Stellung:

 

Bis dato habe der Kreis lediglich einen seinerzeit positiv beschiedenen Einplanungsantrag beim Zuwendungsgeber vorgelegt. Ein förmlicher Zuwendungsantrag, über den die Bezirksregierung Düsseldorf zu entscheiden hätte, liege dort überhaupt noch nicht formal zur Entscheidung vor, sondern werde derzeit nach bestehender Baureife von der Verwaltung zur fristgerechten Vorlage bis zum 01. Juni 2014 erarbeitet.

 

Ausschussmitglied Weyen thematisierte die gutachtlich untersuchte Schadstoffsituation im Zusammenhang mit dem Neubau der K 9n. Es stelle sich die Frage, ob die projektierte Neubautrasse unter diesen Voraussetzungen und potentiellen Verkehrsbeschränkungen überhaupt noch als Kreisstraße klassifiziert werden könne.

 

Landrat Petrauschke erwiderte hierzu, dass die Untersuchungsergebnisse nicht isoliert betrachtet werden dürften, sondern auch alle sonstigen denkbaren Maßnahmen und technische Vorkehrungen zur Verringerung der Schadstoffbelastung mit einbezogen werden müssten. Dass jede neue Straße per se umweltrelevant sei, verstehe sich von selbst, könne jedoch nicht zur Konsequenz haben, notwendige neue Straßen – insbesondere solche mit innerörtlicher Entlastungsfunktion wie die K 9n – zu verhindern.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Banse zu dem von Ausschussmitglied Weyen angesprochenen Luftreinhalteplan für die Stadt Meerbusch erklärte Landrat Petrauschke, dass man verwaltungsseits den diesbezüglichen Sachstand bei der Bezirksregierung Düsseldorf abfragen werde.