Protokoll:

Der Bitte der Stadt Korschenbroich, bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2014/2015 die Abschlagszahlungen auf die Kreisumlage für 2014, einschließlich der Kreisumlage Jugendamt, abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 56 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW) aufgrund der Umlagegrundlagen für 2014 und des Hebesatzes für 2014 festzusetzen, wird entsprochen.