Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom April 2014 (Anlage 3) als Satzung.

 

 


Protokoll:

Herr Dorok betont, dass er sich mit den Aussagen des BUND in Sachen L361n solidarisiere und deshalb den Beschlussvorschlag ablehne.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei 2 Gegenstimmen