Protokoll:

Herr Graul verwies auf die vorangegangene Ausschusssitzung, zu welcher sich der Sachstand, mit Ausnahme zur EU-Vergaberichtlinie, nicht wesentlich verändert habe.

Die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe sei vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2014 formell verabschiedet worden; der Ministerrat habe der Richtlinie ebenfalls zugestimmt. Notfalldienste und Dienstleistungen des Katastrophenschutzes seien von der Vergabepflicht ausgenommen; für Ambulanzdienste (Krankentransporte) gelte dies ab bestimmten finanziellen Obergrenzen allerdings nicht.

 

Herr Ramakers führte ergänzend aus, dass diese Entscheidung der europäischen Gremien keine Selbstverständlichkeit sei. Dem Engagement der Europaabgeordneten aus Deutschland, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Hilfsorganisationen sei diese für den kommunalen Katastrophenschutz bedeutende Entscheidung zu verdanken.