Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
Vorlage: 32/3152/XV/2014
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Katastrophenschutz und Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für ihre ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen einen Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis (LKW-Klasse). Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Hilfsorganisationen eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Organisation zu vereinbaren.
Protokoll:
Herr Ramakers erläuterte den Antrag der CDU- und
FDP-Kreistagsfraktionen. Die Frist für die Rückzahlungsverpflichtung solle
durch die Verwaltung gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen festgelegt werden. Der Vorschlag wurde von Herrn Richter
und Frau Dr. Markert-Kütemeyer unterstützt. Der Ausschuss fasste darauf hin
einstimmig folgenden Beschluss.