Beschluss:

Der Kreistag beschließt für die Zuwendungen gem. § 40 Abs. 3 Kreisordnung NRW eine überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW in Höhe von 17.600 € für das Haushaltsjahr 2014 und in Höhe von 22.000 € für das Haushaltsjahr 2015. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen werden im Gesamthaushalt gedeckt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig