Sitzung: 18.06.2014 Kreistag
Vorlage: 010/080/XVI/2014
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt für die Zuwendungen gem. § 40 Abs. 3 Kreisordnung NRW eine
überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW
in Höhe von 17.600 € für das Haushaltsjahr 2014 und in Höhe von 22.000 € für
das Haushaltsjahr 2015. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen werden im
Gesamthaushalt gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig