Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gegen eine positive Bescheidung im Vorbescheidverfahren auf der Grundlage der zur heutigen Sitzung vorgelegten überarbeiteten Unterlagen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner verwies auf die seinerzeitige Vorlage im ersten Entwurf und die in der Vorlage aufgeführten positiven Änderungen auf Grund der Kritikpunkte aus der damaligen Diskussion.

Dennoch habe er die Befürchtung, dass man angesichts des Gesamtumfangs wieder auf die Idee einer Erschließungsstraße kommen könne, da die bisherige Erschließung durch den Burgweg womöglich nicht mehr als ausreichend angesehen werde.

 

Herr Mankowsky wies darauf hin, dass eine Straße nicht Gegenstand des Verfahrens sei und nach den vorliegenden Erkenntnissen kein erhöhter Verkehr zu erwarten sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er seine Sorge angesichts der bisherigen scheibchenweisen Erweiterungen als durchaus berechtigt ansehe.

 

Herr Mankowsky verwies auf die erfolgte Beratung in der Beiratssitzung und die erhobenen Forderungen des Beirates, die jetzt erfüllt seien.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass er die jetzt vorliegende Planung nicht kritisiere, sondern Befürchtungen für die Zukunft hege. Der heute vorgestellten Planung könne er zustimmen.

 

Die Beiratsmitglieder Otten und Grimbach schlugen vor, hinsichtlich einer Erschließungsstraße eine Empfehlung auszusprechen, die eine Beteiligung des Beirates im gegebenen Fall sicherstelle.

 

Beiratsmitglied Kallen erklärte, dass aus seiner Sicht das Erfordernis zur Schaffung weiterer Lagerflächen nach wie vor nicht belegt sei. Das Argument der getrennten Lagerung könne er so nicht anerkennen.

 

Herr Schmitz verwies auf die Erläuterungen in der Vorlage zur vergangenen Sitzung des Beirates, wonach die vergrößerten Lagerflächen aus betrieblichen Gründen im Licht der gestellten Anforderungen erforderlich seien. Die Frage, ob diese Lagerflächen im Bestand gefunden werden könnten, sei durch die beiliegende Erklärung des Bauherrn vom 13.02.2014 an die Untere Bauaufsichtsbehörde beantwortet worden. Eine Ausweitung der Produktion sei nach Angaben des Bauherrn damit nicht verbunden. Er sehe keinen Anlass, dies anzuzweifeln, zumal eine Produktionserweiterung auch erhebliche Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren haben würde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen