Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der Kreistag die folgende Satzung in seiner Sitzung am 18. Juni 2014 beschließt.

 

 


Protokoll:

Herr Lonnes informierte den Kreisjugendhilfeausschuss über die geplante Änderung der Satzung des Kreisjugendamtes. Es handele sich ausschließlich um redaktionelle und nicht um inhaltliche Änderungen. Diese seien auf Grund einer Vielzahl von Begriffs- und Gesetzesänderungen erforderlich, weil die alte Satzung noch Verweise auf die alten bzw. mittlerweile aufgehobenen Gesetze und Begriffe beinhalte.

 

Herr Bernards schlug zu § 9 Abs. 3 vor, dass zukünftig auch der stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses über die wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung zu informieren sei. In der anschließenden Diskussion wurde jedoch festgestellt, dass die bisherige Praxis ausreichend sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kresse antwortete Herr Lonnes, dass man auf Grund des Umfangs der Satzung und der Menge der darin genannten Funktionsbezeichnungen darauf verzichtet habe eine geschlechtsneutrale bzw. geschlechtersensible Sprache zu verwenden. Außerdem wies Herr Lonnes auf § 4. Abs. 1 der Satzung hin, der deutlich mache, dass jeweils die weibliche oder männliche Form gemeint sei.

 

Herr Bredt merkte an, dass es schwierig sei Leute zu motivieren sich für die Neubildung des Kreisjugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen, da diese eventuell am Ende gar nicht gewählt würden. Herr Lente fragte ergänzend nach, ob die Vertreterregelung erforderlich sei, weil es noch schwieriger sei Leute zu finden, die sich als Stellvertreter melden.

 

Herr Lonnes äußerte zwar Verständnis für diese Probleme, jedoch sei es auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich von diesen Regelungen abzuweichen. Er führte weiter aus, dass die Vertreter nicht aus dem gleichen Verband kommen müssen.

 

Anschließend ließ der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser wurde bei zwei Enthaltungen, im Übrigen einstimmig, angenommen.