Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreisjugendhilfeausschuss schlägt dem Kreistag vor, § 6 Absatz 6 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 10.12.2008 in seiner Fassung vom 23.09.2011 ersatzlos zu streichen.
  2. Die Beitragssatzung erhält folgende Fassung (s. Anlage 1 zu TOP 3.1).
  3. Die veränderte Satzung tritt zum 01.08.2014 in Kraft.

 


Protokoll:

Der Vorsitzende verwies zunächst auf die Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Anschließend gab Herr Berheide eine kurze Erläuterung zur geplanten Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen wieder. Bisher wurden die Elternbeiträge für behinderte Kinder in integrativen Gruppen, denen Eingliederungshilfe gewährt wird, vom Landessozialamt übernommen. Dies sei auf Grund der neuen Förderrichtlinien des Landschaftsverbandes nun nicht mehr der Fall und die Eltern seien nun wieder selbst beitragspflichtig.

 

Herr Rosellen ergänzte, dass die Satzungsänderung mit den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen, sowie der Stadt Korschenbroich im Vorfeld abgestimmt wurde.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass man diese Änderung bei den Eltern entsprechend kommunizieren müsse. Dabei soll deutlich gemacht werden, dass die Änderung auf Grund der neuen Bestimmungen des Landschaftsverbandes erfolge und dies nicht vom Kreisjugendamt selber beschlossen wurde.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: